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Pressemitteilungen

Gesetz zu Diäten und Leibrenten verabschiedet

Anpassung der Amtsentschädigungen wie bei Beamten, Anpassung der Leibrenten wie bei Renten. Neu eingefügt wurde die Berechnung des Barwerts nach Verbraucherpreisindex. Gesetzentwurf von FdI zur Sprachgruppenvertretung in den Gemeindeausschüssen abgelehnt. Debatte zum Gesetzentwurf der 5 Stelle zur Mitsprache des Regionalrats bei der Besetzung der Verwaltungsräte von A22 und Pensplan. Mit Foto und Video.

Zu Beginn der Sitzung widmete das Plenum eine Gedenkminute dem ehemaligen Abgeordneten Zeno Giacomuzzi, der von 1988 bis 1993 Mitglied des Regionalrats und der Regionalregierung war.

Anschließend wurde die Debatte zu den zwei Gesetzentwürfen zu Diäten und Leibrenten der Abgeordneten wieder aufgenommen: Gesetzentwurf Nr. 33: Änderungen zum Regionalgesetz Nr. 6 vom 21. September 2012 betreffend „Wirtschaftliche Behandlung und Vorsorgeregelung für die Mitglieder des Regionalrates der Autonomen Region Trentino-Südtirol“ mit nachfolgenden Änderungen (eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Degasperi, Rieder, Ploner Franz und Köllensperger - am 17. Mai 2023 vom Regionalratsabgeordneten Degasperi zurückgezogen und von den Regionalratsabgeordneten Bisesti, Amhof und Vettori zu eigen gemacht); Gesetzentwurf Nr. 44: Änderungen zum Regionalgesetz Nr. 6 vom 21. September 2012 (Wirtschaftliche Behandlung und Vorsorgeregelung für die Mitglieder des Regionalrates der autonomen Region Trentino-Südtirol) mit nachfolgenden Änderungen (eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Dello Sbarba, Foppa, Staffler, Zanella und Coppola).

In der Mai-Sitzung war der Gesetzentwurf Nr. 33 durch einen Änderungsantrag aus der Mehrheit ersetzt worden. Demnach soll die automatische Anpassung überwunden und die Aufwertung an jene für die Bediensteten der Region - Führungskräfte ausgenommen - gekoppelt werden. Für die Leibrenten wird derselbe Mechanismus eingeführt, der allgemein für die Rentner gilt.
Heute wurde mit einem weiteren Änderungsantrag aus der Mehrheit ein Art. 2 vorgeschlagen.
Mit dieser Änderung wolle man eine Lücke bei der Berechnung des Barwerts für die Altersvorsorge schließen, indem man den harmonisierten Verbraucherpreisindex anstelle der programmierten Inflation einführe, erklärte Magdalena Amhof (SVP).
Luca Zeni (PD) kritisierte die plötzliche Vorlage des Änderungsantrags. Das mache es unmöglich, die Materie zu vertiefen. Er wies darauf hin, dass die Änderung nur acht Mandatare bzw. Altmandatare betreffe und dass man mit der Änderung wieder Gründe für Anfechtungen schaffe.
Präsident Josef Noggler stellte fest, dass der Regionalrat bislang alle Gerichtsverfahren gewonnen habe, mit Ausnahme eines Verfahrens in erster Instanz, das aber noch weitergehe.
Maria Elisabeth Rieder (Team K) kritisierte ebenfalls die späte Einreichung des Antrags. Man habe seit der letzten Regionalratssitzung einen Monat Zeit gehabt. Das sei keine kollegiale Vorgangsweise.
In die gleiche Kerbe schlug Ulli Mair (Freiheitliche). Die Logik des Antrags leuchte ihr ein, aber nicht die Methode. Man wolle verhindern, dass jene, die demnächst ihre Altersvorsorge in Anspruch nähmen, nicht unerwartete, teils enorme Erhöhungen hätten, das verstehe sie, aber wegen dieser Art und Weise werden sie sich enthalten.
Hanspeter Staffler (Grüne) ersuchte um eine Unterbrechung, um den Antrag genauer studieren zu können. Giorgio Tonini (PD) meinte, dass man dazu auch einen technischen Bericht brauche, Zahlen, die die Maßnahme veranschaulichen würden. Alex Marini (Movimento 5 Stelle) schlug vor, den Änderungsantrag zurückzuziehen und ihn beim Nachtragshaushalt wieder vorzulegen. Das sei nicht möglich, denn in der Zwischenzeit würden zwei Betroffene 60 werden und damit das Recht auch die Neuberechnung erwerben, antwortete Präsident Josef Noggler.

Nach der Unterbrechung wollte Ulli Mair Erläuterungen zur Vorgangsweise. Präsident Noggler antwortete, dass die Vorlage eines Änderungsantrags durchaus noch möglich sei, da die Artikeldebatte noch nicht abgeschlossen sei. Das sei auch in der Vergangenheit so gehandhabt worden.

Roberto Paccher (Lega) betonte, dass es um eine technische Änderung gebe, die aber auch politische Aspekte habe. Bei der Reform der Leibrenten 2012 habe man die Auszahlung eines Barwerts vorgesehen. Nun gehe es darum, wie dieser Wert aktualisiert werde. Es sei festzustellen, dass es eine Mitte-Links-Regierung gewesen sei, die eine Regelung eingeführt habe, mit der Altmandatare auch über eine Million ausbezahlt bekämen, zusätzlich zur Leibrente von 4.800 Euro. Und das sei damals als Einsparung verkauft worden. Nun wolle man das reparieren, indem man dieselben Kriterien einführe, die für den Rest der Bevölkerung gelten.
Giorgio Tonini (PD) forderte Paccher auf, seinen Angriff auf die SVP innerhalb der Mehrheit zu klären. Der heutige Änderungsantrag führe auf den ersten Blick zu einer Einsparung, aber das müsste man noch genauer untersuchen. Es sei nicht gesagt, dass der harmonisierte Verbraucherpreisindex zu Kürzungen führe, das müsse man erst noch sehen, der Teufel stecke im Detail. Aus diesem Grund könne er nicht für den Vorschlag stimmen, auch wenn er die gute Absicht anerkenne. Im Parlament wäre für eine Finanzbestimmung ein technischer Begleitbericht nötig, sonst würde sie nicht angenommen.
Ugo Rossi (UpT) stimmte Tonini vollinhaltlich zu, aber er werde dem Vorschlag zustimmen. Er wies darauf hin, dass die Leibrentenreform damals mit breitester Mehrheit verabschiedet worden sei. Er sei damals als Präsident der Region vor der Notwendigkeit gestanden, die negativen Folgen der Reform von 2012 einzudämmen, die sich vor allem aus der Vorauszahlung des Barwerts ergeben hätten. Mit jener ersten Reform wäre er bereits heute Bezieher einer Leibrente. Es sei daher nicht richtig, alle Schuld Mitte-Links zuzuschieben.

Der Änderungsantrag der Mehrheit wurde mit 23 Ja und 6 Enthaltungen angenommen. 17 Abgeordnete nahmen nicht an der Abstimmung teil.

Maria Elisabeth Rieder (Team K) kündigte in ihrer Stimmabgabeerklärung an, dass ihre Fraktion sich an der Abstimmung über das Gesetz nicht beteiligen werde, dies wegen der Vorgangsweise. Die Mehrheit habe die Gesetzesvorschläge der anderen alle abgelehnt und ihren Vorschlag alleine durchgezogen.

Riccardo Dello Sbarba (Grüne) kündigte ebenfalls Enthaltung an. Er hoffe aber, dass dieses Gesetz zu den angepeilten Ergebnissen führe. Die Vorgangsweise sei nicht ideal gewesen. Man hätte die ganze Legislatur Zeit gehabt, die Materie ordentlich zu regeln. Ein Sprint in letzter Sekunde sei nicht das Wahre, es könne noch Überraschungen geben.

Auch die 5 Stelle würden sich nicht an der Abstimmung beteiligen, kündigte Alex Marini an. Die Mehrheit habe sich seinen Gesetzentwurf zu eigen gemacht und ihn dann total umgeschrieben. Auch der Rechnungshof würde technische Begleitberichte zu Finanzartikeln anmahnen.

Viele hätten die späte Einreichung des Änderungsantrags kritisiert, stellte Präsident Josef Noggler fest, aber alle hätten die Möglichkeit, beizeiten einen solchen Antrag vorzulegen - das Gesetz sei ja bekannt gewesen. Das Gesetz insgesamt bringe eine Einsparung und gleiche die Behandlung der Abgeordneten an jene der Bürger an. Die Auswirkungen der neuen Bestimmung auf die konkreten Einzelfälle durchzurechnen und vorzulegen, wäre eine delikate Angelegenheit, weil manchen jeder Betrag zu viel sei.

Der Gesetzentwurf Nr. 33 wurde mit 25 Ja und 7 Enthaltungen genehmigt. 18 Abgeordnete nahmen nicht an der Abstimmung teil.

Anschließend wurde der Übergang zur Artikeldebatte zum Gesetzentwurf Nr. 44 mit 19 Ja, 23 Nein und 5 Enthaltungen - und damit der Gesetzentwurf - abgelehnt.


Gesetzentwurf Nr. 34: Änderung zum Artikel 54 des Regionalgesetzes Nr. 2 vom 3. Mai 2018 „Kodex der örtlichen Körperschaften der Autonomen Region Trentino-Südtirol“ mit nachfolgenden Änderungen (eingebracht vom Regionalratsabgeordneten Urzì).
Derzeit seien in Südtiroler Gemeinden nur dann Italiener im Gemeindeausschuss, wenn mindestens zwei im Gemeinderat säßen, erklärte Marco Galateo (Fratelli d’Italia). Dieser Gesetzentwurf wolle die Vertretung im Ausschuss ermöglichen, auch wenn nur ein Italiener im Rat sitze.
Ass. Lorenzo Ossanna äußerte Bedenken seitens der Regionalregierung, da dieses Gesetz eine delikate Materie betreffe und leicht angefochten werden könne.
Auch die bestehende Regelung sei nicht rechtssicher, meinte Galateo, das sehe man bei den Sprachgruppenerklärungen für den öffentlichen Dienst, die zu Lasten der deutschen Sprachgruppe ausfielen. Da habe man aber eine Lösung in Angriff genommen. Nun sollte man auch versuchen, Nachteile für die italienische Sprachgruppe zu bereinigen.
Ugo Rossi (UpT) erklärte, er könne in der bestehenden Regelung kein Verbot erkennen, einen Italiener in den Ausschuss zu holen, auch wenn nicht zwei im Rat sitzen. Es sei eine Frage des politischen Willens.
Der Meinung war auch Alex Marini (5 Stelle).
Der Übergang zur Sachdebatte - und damit der Gesetzentwurf wurde mit 11 Ja, 25 Nein und 12 Enthaltungen abgelehnt.

Gesetzentwurf Nr. 51: Bestimmungen über die Ernennungen in die Verwaltungsorgane der Gesellschaften mit Beteiligung der Region: Änderungen der auf diesem Sachbereich geltenden regionalen Gesetzesbestimmungen (eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Marini und Nicolini).
Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, den Regionalrat stärker in das Verfahren zur Ernennung der Verwalter der Gesellschaften und öffentlichen Körperschaften mit Beteiligung der Region miteinzubeziehen, erklärte Alex Marini (5 Stelle). Konkret wird vorgeschlagen, dass auch die Minderheiten das Recht haben sollen, Personen für die Verwaltungsräte von A22 und Pensplan zu ernennen, und dass explizit die Abhaltung von Anhörungen vorgesehen wird, bei denen die vom Regionalrat oder vom Präsidenten der Region vorgeschlagenen Personen ihre berufliche und institutionelle Erfahrung sowie ihre eigenen Ideen in Bezug auf die Verwaltungsausrichtung erläutern können, die sie in der Institution, öffentlichen Körperschaft oder Gesellschaft, für die sie vorgeschlagen werden, voranbringen wollen.
Hanspeter Staffler (Grüne) sah in diesem Entwurf ein Zeichen von liberaler Demokratie, in der nach den Wahlen auch die Opposition und andere Interessenvertreter, die NGOs, an der Debatte beteiligt seien. In der sog. Wahldemokratie entscheide nur mehr der Gewinner und er besetze alle Posten. Zu einer liberalen Demokratie gehöre proaktive Transparenz, die Einbeziehung breiter Gesellschaftsschichten bei der Besetzung der Schaltstellen. Aber der Trend gehe derzeit in die andere Richtung. Gute Leute für die Besetzung von Verwaltungsräten finde man nicht nur innerhalb der Mehrheit, hier sei eine Öffnung nötig.

Die Arbeiten werden um 14.30 Uhr wieder aufgenommen.

 

Video (ohne Ton) von der Regionalratssitzung am 21.06.2023:

https://we.tl/t-7sw5LjJwVw

 

Fotos von der Sitzung am 21.06.2023:

https://we.tl/t-TsCLwNdETf