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Abgeordnete XVI. Legislatur

Der Regionalrat setzt sich aus 70 Mitgliedern zusammen, aus den Abgeordneten des Trentiner Landtags (34 Abgeordnete und der Präsident der Provinz Trient) sowie aus Abgeordneten des Südtiroler Landtages (35).

Die Abgeordneten ernennen die Mitglieder des Präsidiums und des Regionalausschusses.

Der gewählte Regionalratsabgeordnete vertritt die gesamte Bevölkerung des Gebietes und fungiert als Sprecher ihrer Interessen in diesem Organ, das die Sonderautonomie unseres Landes verkörpert. Er kann Gesetzentwürfe in den in die Zuständigkeit des Regionalrates fallenden Sachbereichen einreichen. Mit Anfragen, Interpellationen und Beschlussanträgen kann er die politische Kontrolle über die Tätigkeit des Regionalausschusses ausüben. Die gesetzgeberische Kontrolle über die Akten des Ausschusses erfolgt im Rahmen der Behandlung und Genehmigung der Haushaltsvoranschläge und Rechnungslegungen der Region.

Außerdem kann der Regionalratsabgeordnete Begehrensanträge und Begehrensgesetzentwürfe einreichen, die im Falle einer Genehmigung durch den Regionalrat der gesamtstaatlichen Regierung zur Übermittlung an das Parlament weitergeleitet werden.