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Pressemitteilungen

2. Gesetzgebungskommission billigt Gesetzentwürfe zum Haushalt

Rechnungslegung, Nachtragshaushalt 2023, provisorischer Haushalt 2024 und Wirtschafts- und Finanzdokument.

Die 2. Gesetzgebungskommission des Regionalrats ist heute unter dem Vorsitz von Helmuth Renzler zusammengetreten, um eine Reihe von Gesetzentwürfen zum laufenden sowie zum künftigen Haushalt der Region zu behandeln.

Der Gesetzentwurf Nr. 63 - Allgemeine Rechnungslegung der autonomen Region Trentino-Südtirol für das Haushaltsjahr 2022 (eingebracht von der Regionalregierung) - wurde mit 5 Ja und 2 Enthaltungen gebilligt.

Anschließend hat die Kommission den Gesetzentwurf Nr. 64 - Nachtragshaushalt der autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2023-2025 (eingebracht von der Regionalregierung) -, behandelt, mit Ausnahme der Artikel 1, 2, 3 und 5 (die am Vortag von der 1. Gesetzgebungskommission behandelt wurden). Die einzelnen Artikel des Nachtragshaushalts, der Haushaltsänderungen von insgesamt knapp 46 Mio. Euro beinhaltet, wurden von Ass. Lorenzo Ossanna erläutert. Sie betreffen Bestimmungen und Mittel zur Fortbildung des Personals, zum Einheitsfonds für die beiden Provinzen, zu den Tarifverhandlungen und zu den Gerichtsämtern,
Der Gesetzentwurf wurde mit 5 Ja und 2 Enthaltungen gebilligt.
Kommissionsvorsitzender Helmuth Renzler stellt fest, dass die Artikel, die neue Mittel für die Region und die beiden Provinzen beinhalten, ohne Änderung genehmigt wurden.
Die Kommission hat außerdem, gemäß Geschäftsordnung, ein positives Finanzgutachten zu Artikel 3 und 5 des Gesetzentwurfs Nr. 64 abgegeben.

Gesetzentwurf Nr. 65: Haushaltsvoranschlag der autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2024-2026 (eingebracht von der Regionalregierung). Mit diesem technischen Haushaltsvoranschlag werden, wie dem Begleitbericht zu entnehmen ist, keine neuen Maßnahmen oder Strategien festgelegt; diese werden der neuen Regionalregierung überlassen. Der technische Haushalt hat den einzigen Zweck, “zu Beginn des neuen Haushaltsjahrs die Kontinuität der Verwaltungstätigkeit und der Finanzgebarung zu gewährleisten”.
Der Gesetzentwurf wurde mit 5 Ja und 3 Enthaltungen gutgeheißen.

Schließlich hat die Kommission das Wirtschafts- und Finanzdokuments der Region (WFDR) 2023 (eingebracht von der Regionalregierung) mit 5 Ja und 3 Enthaltungen gutgeheißen.

Die Gesetzentwürfe werden nun dem Plenum des Regionalrats zur Verabschiedung vorgelegt.