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Pressemitteilungen

II. GESETZGEBUNGSKOMMISSION: FINANZGESETZ UND HAUSHALTSVORANSCHLAG 2015 GENEHMIGT

Die II. Gesetzgebungskommission hat heute Morgen unter dem Vorsitz des Kommissionsvorsitzenden Helmut Renzler den Gesetzentwurf Nr. 21: „Bestimmungen für die Erstellung des Haushaltes für das Jahr 2015 und des Mehrjahreshaushaltes 2015-2017 der Autonomen Region Trentino-Südtirol (Finanzgesetz)", eingebracht vom Regionalausschuss, und den Gesetzentwurf Nr. 22: „Haushaltsvoranschlag der Autonomen Region Trentino-Südtirol für das Haushaltsjahr 2015 und Dreijahreshaushalt 2015-2017", eingebracht vom Regionalausschuss, genehmigt.

„Ich möchte mich bei den Mitgliedern der II. Gesetzgebungskommission" - so der Kommissionsvorsitzende Helmuth Renzler - „für die mit Fleiß und Aufmerksamkeit verrichtete Arbeit bedanken. In diesem für den gesamten Regionalrat so schwierigen Zeitpunkt wegen des plötzlichen Todes des Präsidenten Moltrer, ist die heute abgewickelte Tätigkeit ein wichtiges Zeichen für die gesamte Gemeinschaft: Es handelt sich um einen Haushalt, der durch die zur Verfügung gestellten Mittel für Familien und Arbeit positive Auswirkungen auf die gesamte Bevölkerung der Region haben wird." .

Der Haushaltsvoranschlag der Autonomen Region Trentino-Südtirol für das Jahr 2015 beläuft sich auf 521 Millionen Euro. Die sozialpolitischen Maßnahmen werden bestätigt: Familiengeld, Unterstützung der Rentenbeitragszahlung für Personen, die wegen Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder mit einem atypischen Arbeitsvertrag beschäftigt sind, Regionalzulage an Arbeitslose wegen der Wirtschaftskrise.

Großteil der Mittel in diesem Regionalhaushalt werden für sozialpolitische  und vorsorgerechtliche Maßnahmen eingesetzt. Diese Mittel sind im Fonds für die den Provinzen übertragenen Befugnisse vorgesehen. Unter den wichtigsten Maßnahmen fallen jene für das „Familienpaket", wie das Familiengeld schon ab dem ersten Kind; dann gibt es die vorsorgerechtliche Absicherung für Personen, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, um Pflegebedürftige zu betreuen oder mit einem atypischen Arbeitsvertrag beschäftigt sind und dann das sogenannte „Antikrisen-Paket", der eine regionale Zulage als Ergänzung zu den staatlichen Zulagen zugunsten jener vorsieht, die die Arbeit verloren haben oder sie wegen der Wirtschaftskrise unterbrechen mussten. Unter den zahlreichen Maßnahmen des „Familienpakets" fällt auch der Beitrag für die obligatorischen Sozialbeiträge der Bauern, die sich in besonderen Schwierigkeiten befinden.

Um 500.000 Euro wurde auch das Kapitel betreffend die europäische Integration erhöht, um mit diesen Mitteln  die Initiativen der Schulen zur Sprachförderung, im Besondern durch Sprachkurse im Ausland, zu unterstützen.

Im Zeichen einer strengen Spardisziplin, die einen Beitrag zur Sanierung der öffentlichen Finanzen fordert, hat die II. Gesetzgebungskommission in der heutigen Sitzung in Trient auch das Finanzgesetz genehmigt, das die Aussetzung der Tarifverhandlungen zur Aktualisierung der Tarifgehälter und die Aussetzung der infolge der Gehaltsentwicklung und der Aufstiege zustehenden wirtschaftlichen Behandlung für die Regionalbediensteten vorsieht.