Fraktionssprecherkollegium
Das Fraktionssprecherkollegium setzt sich aus den Fraktionsvorsitzenden der verschiedenen Ratsfraktionen zusammen. Seine Zuständigkeiten werden von Art. 74, 38, 44 und 21 der Geschäftsordnung geregelt. Das Kollegium der Fraktionsvorsitzenden kann außerdem über die Tagesordnung und den Ablauf der Arbeiten sowie über die Einfügung neuer Punkte in die Tagesordnung entscheiden.