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Gesetzgebungskommissionen

Die Zusammensetzung der Gesetzgebungskommissionen muss dem Bestand der Sprachgruppen und der Stärke der Fraktionen, wie sie im Regionalrat vertreten sind, entsprechen. Die Gesetzgebungskommissionen, deren Anzahl vom Regionalrat festgelegt wird (derzeit sind es zwei), haben verschiedene Zuständigkeitsbereiche, die sich an die laut Autonomiestatut festgelegten Gesetzgebungsbefugnisse der Region anlehnen. Hauptaufgabe der Gesetzgebungskommissionen ist es, die regionalen Gesetzentwürfe einer Vorprüfung zu unterziehen und darüber im Regionalrat zu berichten. Im Laufe der Kommissionsarbeiten können Änderungen am Gesetz vorgenommen werden. Die Debatte über den Gesetzentwurf im Regionalrat erfolgt stets aufgrund des Berichtes und des Textes der Kommission, der die Beratung des Gesetzentwurfes zustand. Die Kommissionen können bei den zuständigen Regionalassessoren oder Regionalratsabgeordneten, die den Gesetzentwurf eingereicht haben, Auskünfte oder Dokumente einholen. Der Regionalratsabgeordnete, der den Gesetzentwurf eingebracht hat oder der Erstunterzeichner (falls der Gesetzentwurf von mehreren Abgeordneten eingebracht wurde) kann an den Sitzungen der Kommissionen teilnehmen. Der Präsident der Gesetzgebungskommission verfasst einen Bericht über die Arbeiten in der Kommission, der mit dem von der Gesetzgebungskommission genehmigten Entwurf an das Plenum weitergeleitet wird. Abgeordnete der politischen Minderheit in der Kommission können bei entsprechender Ankündigung innerhalb einer 15tägigen Frist einen eigenen Minderheitenbericht vorlegen.

1. Gesetzgebungskommission

Zuständigkeiten: Allgemeine Angelegenheiten, Ordnung der Lokalkörperschaften, Feuerwehrdienst, Sozialvorsorge, Sozialversicherung, Entfaltung des Genossenschaftswesens und Aufsicht über die Genossenschaften

Vorsitzender:

stellv. Vorsitzender:

Schriftführerin:

Mitglieder:

2. Gesetzgebungskommission

Zuständigkeiten: Finanzen, Abgaben und Steuern, Vermögen, Ordnung der Körperschaften des Gesundheits- und Krankenhauswesens, Ordnung der öffentlichen Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen, Ordnung der Körperschaften des Kreditwesens, Grundbuch, Ordnung des Personals, Ordnung der Handelskammern.

Vorsitzender:

stellv. Vorsitzende:

Schriftführe:

Mitglieder:

Beigeordnete Mitglieder: