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Pressemitteilungen

Gemeindeordnung und Gemeindewahlordnung verabschiedet

Breite Diskussion um Geschlechterquote bei Vorzugsstimmen, über Amtsentschädigungen und Gemeindefusionen.

Art. 3 regelt die Zahl der Gemeindereferenten, deren Abberufung, die Nichtwählbarkeit, die Nachfolge für einen verstorbenen Bürgermeister, die Listenzeichen u.a.m.
Alessandro Urzì kritisierte die Erweiterung der Gemeindeausschüsse in kleineren Gemeinden; dies scheine zugeschnitten auf Gemeinden mit mehreren SVP-Listen. Ass. Josef Noggler sprach sich gegen einen Antrag der Freiheitlichen aus, die Gemeinderäte zu verkleinern (Bozen auf 40); dieses Thema sollte mit einem eigenen Gesetz geregelt werden. Walter Blaas verteidigte den Antrag, man wolle dasselbe, was auch Steger beabsichtigt hatte. Urzì warnte vor einer Verkleinerung der Räte aus Kostengründen, damit würden die italienischen Vertreter aus den meisten Rathäusern verschwinden. Kein Gemeinderat sollte größer als der Landtag sein, erklärte Sven Knoll, der Bozner Gemeinderat sei nur deshalb so groß, weil für einige Kleinparteien als Bühne gebraucht werde. Man werde das Thema sehr bald mit einem eigenen Gesetzentwurf angehen, erklärte Dieter Steger, das habe die Mehrheit heute beschlossen; er persönlich werde sich zu Blaas' Antrag der Stimme enthalten. Pius Leitner sah diese Haltung als widersprüchlich, dieses Thema gehöre in dieses Gesetz. Der Änderungsantrag der Freiheitlichen wurde mit 8 Ja, 43 Nein bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 30 Ja, 5 Nein bei 10 Enthaltungen genehmigt.

Art. 3-bis und 3-ter, vorgeschlagen als Änderungsantrag von Sara Ferrari u.a., sah Vorzugstimmen nach dem Reißverschlusssystem vor, um eine Chancengleichheit der Geschlechter zu gewährleisten, und wurde von den Einbringerinnen zurückgezogen. Eine Quotenregelung bei den Vorzugsstimmen (mindestens eine von vier Vorzugsstimmen) schlug auch Brigitte Foppa mit Art. 3-quinquies vor. Eine solche Regelung sei auch in vielen anderen Regionen in Kraft. Sven Knoll bezeichnete den Antrag als Genderfaschismus, damit werde der Wählerwille missachtet, auch jener Wählerinnen, die nur Frauen wählen möchten. Gegen den Antrag sprachen sich auch Myriam Atz Tammerle, Alessandro Urzì, Ulli Mair, Pius Leitner, Rodolfo Borga, Paul Köllensperger, Andreas Pöder, Maurizio Fugatti und Walter Blaas aus: der Vorschlag sei auch aus Frauensicht innopportun und rechtlich fraglich, weil er den Wählerwillen verfälsche. Unterstützung kam hingegen von Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss: ähnliche Bestimmungen in anderen Regionalgesetzen seien vom Verfassungsgericht bereits bestätigt worden, man würde sich damit staatlichen Normen anpassen und einen Anstoß zur Geschlechtergerechtigkeit geben.
Maria Hochgruber Kuenzer deutete für den angekündigten Gesetzentwurf zur Gemeindeordnung, der im Jänner vorgelegt werde, auch eine Verbesserung im Sinne der Chancengleichheit an. Darauf beriefen sich auch Alessio Manica, Magdalena Amhof, Waltraud Deeg und Veronika Stirner: Es brauche eine Regelung, einen Anstoß, um zu mehr Geschlechtergerechtigkeit zu kommen. Auf Nachfrage von Knoll und Urzì teilte Vizepräsident Florian Mussner nach Rücksprache mit den Ämtern mit, dass der vorgelegte Antrag verfassungskonform und daher zulässig sei. Der Antrag von Foppa u.a. wurde mit 4 Ja, 35 Nein bei 10 Enthaltungen abgelehnt.

Art. 4 betrifft die Hinterlegung der Listenzeichen. Die Freiheitlichen forderten, dass Amtsinhaber ab Hinterlegung des Listenzeichens nicht mehr über ihr Amt Wahlwerbung betreiben dürfen. Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 34 Ja bei 11 Enthaltungen genehmigt.

Art. 5 regelt die Neuwahl nach Auflösung des Rates. Filippo Degasperi forderte die Möglichkeit der Briefwahl für Referenden. Der Antrag wurde abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 38 Ja bei 11 Enthaltungen genehmigt.

Art. 6 regelt den geschlechtergerechten Zugang zum Gemeindeausschuss: demnach soll dasselbe Verhältnis wie im Rat herrschen, wobei bei der Berechnung abgerundet wird. Die Freiheitlichen forderten eine allgemeinere Regelung: beide Geschlechter müssten vertreten sein. Der Änderungsantrag wurde abgelehnt, der Artikel unverändert genehmigt.

Art. 7 sieht die Möglichkeit der Zusammenlegung der Gemeindewahlen mit Parlamentswahlen vor. Auf Nachfrage von Sven Knoll erklärte, dass dies nicht bedeute, dass auch am Montag gewählt werde, bei den Uhrzeiten müsste man sich anpassen. Der Artikel wurde mit 25 Ja, 13 Nein bei 1 Enthaltung genehmigt.

Art. 8 betrifft das Gemeindepersonal im Trentino und wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 9 betrifft die Wettbewerbe für Sekretariatssitze und wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 9-bis regelt die Ernennung zum Gemeindesekretär dritter Klasse nach einem ergebnislosen Wettbewerb. Genehmigt wurden unter anderem ein Antrag von Christian Tschurtschenthaler, mit dem der einvernehmliche Tausch von Gemeindesekretären zwischen Gemeinden ermöglicht wird, sowie ein Antrag von Ass. Noggler, der die Einnahmen aus Sekretariatsgebühren auf ein Fünftel des Gehalts beschränkt. Der Artikel wurde mit weiteren kleineren Änderungen genehmigt.

Art. 10 dehnt den Zugang zum Dienst auf EU-Bürger aus und wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 11 regelt Direktionsaufträge an verwaltungsfremde Personen und wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 12 betrifft die Vereinbarungen zur zwischengemeindlichen Zusammenarbeit, wobei die Möglichkeit von Vereinbarungen mit Privaten abgeschafft wird. Arnold Schuler hat einen Änderungsantrag vorgelegt, der die Besetzung der Richterkommission regelt, die über die Zulässigkeit von Gemeindereferenden befindet. Damit passe man die Regelung an das Landesgesetz an. Gegen den Antrag sprach sich Paul Köllensperger aus, während Andreas Pöder rechtliche Widersprüche sah. Der Antrag wurde angenommen.
Einstimmig angenommen wurde auch ein Antrag von Paul Köllensperger, der Höchstgrenzen für Hürden bei Einleitung eines Referendums vorsieht.

Art. 13 betrifft die Fraktionen der Gemeinde Ledro und wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 13-bis regelt den Zusammenschluss von Gemeinden und wurde mit einer von Rodolfo Borga vorgeschlagenen Änderung genehmigt.

Art. 13-ter sieht besondere finanzielle Hilfen bei Zusammenlegung von Gemeinden vor und wurde mit einer von Rodolfo Borga vorgeschlagenen Änderung genehmigt.

Art. 13-quater enthält eine Übergangsregelung zur Finanzierung zusammengeschlossener Gemeinden vor und wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 13-quinquies betrifft die Amtszeit der Organe bei Zusammenschluss von Gemeinden und wurde mit einer von Ass. Noggler vorgeschlagenen Änderung genehmigt.

Art. 13-sexies, der eine bestehende Gesetzesbestimmung aufhebt, wurde einvernehmlich gestrichen.

Art. 13-septies regelt die gemeinsame Nutzung des Sekretariatdiensts und wurde einvernehmlich gestrichen.

Art. 14 regelt die Kumulierbarkeit von Amtsentschädigungen in Gemeinden und Bezirksorganen der Provinz Bozen: Diese werden auf 60 Prozent der Entschädigung im Bezirksorgan beschränkt. Alessandro Urzì beantragte die Streichung des Artikels: Der Regionalrat habe erst vor Monaten ein Kumulierungsverbot ausgesprochen und damit ein eindeutiges Signal gegeben. Auch Riccardo Dello Sbarba sprach sich in diesem Sinne aus. Urzìs Streichungsantrag wurde abgelehnt.
Angenommen wurde ein Änderungsantrag von Ass. Josef Noggler, der für die Trentiner Gemeinden auf das einschlägige Landesgesetz verweist.
Walter Blaas beantragte die Beschränkung auf 50 Prozent. Er rechnete vor, dass der Eisacktaler Präsident mit der Kumulierung derzeit auf 142.000 Euro komme und der Pustertaler Präsident auf 167.000 Euro. Der Antrag wurde abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 31 Ja, 10 Nein bei 2 Enthaltungen genehmigt.

Art. 14-bis betrifft die Buchhaltungsordnung und wurde als Änderung von Oswald Schiefer vorgeschlagen: Für Gemeinden zwischen 15- und 30.000 Einwohnern sollten zwei Rechnungsprüfer genügen. Rodolfo Borga, Marino Simoni und Alessandro Urzì sprachen sich dagegen aus: Dies gehe zu Lasten der politischen Minderheit und stehe im Widerspruch zur genehmigten Tagesordnung, die eine Ernennung der Rechnungsprüfer durch Losentscheid vorsehe. Der Vorschlag komme auf Ersuchen der betroffenen Gemeinden zustande, erklärte Ass. Josef Noggler, diese müssten ansonsten auf drei aufstocken. Nach einer Unterbrechung einigte man sich darauf, dass ein Rechnungsprüfer von der Opposition designiert wird. 

Art. 15 regelt die Teilnahme von Heimatfernen an Volksbefragungen und sieht ein Beteiligungsquorum von 50 Prozent für Volksabstimmungen vor, das durch Antrag von Rodolfo Borga auf 40 Prozent gesenkt wurde.

Art. 16 sieht die Abfassung eines Einheitstexts vor, in dem die Bestimmungen zu den Gemeinden zusammengefasst werden. Walter Blaas forderte, dass die Zuständigkeit für die Gemeindeordnung an die beiden Provinzen übertragen wird, de facto habe man bereits zwei verschiedene Gesetze. Sven Knoll und Pius Leitner schlossen sich der Forderung an. Dagegen sprachen sich Rodolfo Borga und Alessandro Urzì aus. Josef Noggler versprach, diese Möglichkeit zu prüfen, derzeit sei es aber nicht möglich. Mit Bezug auf das Autonomiestatut erklärte Präsidentin Avanzo den Antrag für nicht zulässig.
Der Artikel wurde mit 30 Ja bei 11 Enthaltungen genehmigt.

Art. 17-bis, vorgeschlagen von Rodolfo Borga, enthält eine Übergangsbestimmung für bereits anberaumte Volksabstimmungen und wurde im Einvernehmen mit der Regionalregierung genehmigt.

Art. 17 regelt das Inkrafttreten und wurde ohne Debatte genehmigt.

Rodolfo Borga erklärte seine Stimmenthaltung zum Gesetz und begründete dies mit seiner Skepsis gegenüber den Bestimmungen zu den Gemeindefusionen. Das Gesetz sei jedenfalls im Laufe des Tages besser geworden.

Ass. Josef Noggler ging auf die Wünsche zu Quoten und anderen Themen ein und lud dazu ein, an der Abfassung der entsprechenden Bestimmungen mitzuarbeiten. Er dankte allen, die konstruktive Beiträge gebracht hätten.

Marino Simoni kündigte seine Zustimmung zum Gesetz an, wenn es auch kleinere Schwächen habe.

Alessandro Urzì äußerte gemischte Gefühle zum Gesetz. Einiges sei verbessert worden, negativ sehe er die Kumulierbarkeit der Entschädigungen. Zu reden sei noch über die Bezüge der Südtiroler Gemeindeverwalter, die im Vergleich zu hoch sei. Er werde sich der Stimme enthalten.

Zu vieles sei nicht angegangen worden, meinte Walter Blaas, und nannte die Verkleinerung der Gemeinderäte, die Frauenquoten und anderes. Daher werde seine Fraktion dagegen stimmen.

Er sehe Licht und Schatten, meinte Riccardo Dello Sbarba, Fortschritte bei der direkten Demokratie, Rückschritte bei den Frauenquoten. Er glaube nicht, dass das Thema innerhalb Jänner noch angegangen werde.

Laut Maurizio Fugatti ist während der Debatte Schlimmeres verhindert worden, etwa die Gefährdung der Minderheiten in den Gemeinderäten oder die Frauenquote, aber insgesamt bleibe sein Urteil negativ.

Stimmenthaltung kündigte Filippo Degasperi an, obwohl einiges im Laufe der Debatte verbessert werden konnte.

Einiges sei leider noch offen geblieben, erklärte Dieter Steger, aber vieles sei verbessert worden, auch durch Vorschläge der Opposition. Dieses Gesetz werde bereits im nächsten Jahr positive Wirkung zeigen, und man werde weiter an Verbesserungen arbeiten. Eigentlich gehöre das Thema in die Obhut der Provinzen.

Der Gesetzentwurf wurde schließlich mit 31 Ja, 10 Nein bei 7 Enthaltungen genehmigt.

Der Regionalrat tritt nächste Woche wieder zusammen.