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Pressemitteilungen

Gemeindewahlgesetz - Regionalrat stockt bei Verfahrensfragen

Beratungen und Debatten um die Zulässigkeit von Anträgen und die Redezeiten. Behandlung des Gesetzentwurfs steht bei Beschlussantrag Pöders.

Der Regionalrat ist heute zu einer Sondersitzung zusammengetreten, um die Debatte zum Gesetzentwurf Nr. 67 - Bestimmungen auf dem Sachgebiet der Zusammensetzung und Wahl der Gemeindeorgane (eingebracht vom Abgeordneten Noggler) - fortzuführen. Vergangene Woche war die Sitzung vor der Verlesung des Beschlussantrags von Andreas Pöder vertagt worden.

Auf Nachfrage der Abg. Cia und Urzì, welche Inhalte des ursprünglichen Entwurfs noch aufrecht seien, erklärte Josef Noggler, es stehe immer noch das Angebot, nur die vorgesehenen Wahlhürden zu belassen und auf die Aufstockung von Zahl und Entschädigung der Gemeindereferenten zu verzichten. Eine Verkleinerung des Bozner Gemeinderats sei nicht vorgesehen.

Präsidentin Chiara Avanzo teilte mit Verweis auf die Geschäftsordnung mit, dass ein Änderungsantrag Pöders zu seinem Beschlussantrag - weil nicht fristgerecht eingereicht - nicht zulässig sei. Pöder könne seinen ursprünglichen Antrag (200 Seiten, A.d.R.) vortragen, habe dafür aber nur 15 Minuten Zeit.
Andreas Pöder hielt diese Interpretation der Geschäftsordnung für unzulässig und meinte, ein Gesetz, das auf irreguläre Weise verabschiedet werde, könne von jedermann angefochten werden. Er bestand darauf, dass sein Änderungsantrag zugelassen und auch übersetzt werde.
Auch Walter Blaas pochte auf eine Übersetzung. Rodolfo Borga warnte davor, die Geschäftsordnung anlassbedingt zu interpretieren, dies könnte ein gefährlicher Präzedenzfall werden. Maurizio Fugatti unterstützte diese Position.
Präsidentin Avanzo betonte, dass ihre Entscheidungen nicht auf Druck von irgendwelcher Seite zustande kämen.
Nach einer Sitzung der Fraktionsvorsitzenden las Präsidentin Avanzo den Änderungsantrag Pöders vor - allerdings gemäß Geschäftsordnung nur für 15 Minuten - und erklärte ihn nochmals für unzulässig. Walter Blaas bestand darauf, dass der Änderungsantrag auch in Übersetzung vorliegen müsse. Es sei simultan übersetzt worden, antwortete Avanzo, die keine weiteren Stellungnahmen zu diesem Aspekt der Geschäftsordnung zulassen wollte. Alessandro Urzì plädierte dafür, die Behandlung des Gesetzentwurfs fortzusetzen, ohne die Geschäftsordnung umzuinterpretieren. Dieter Steger stellte sich hinter die Entscheidung der Präsidentin; man könne die Geschäftsordnung nicht dazu benutzen, um eine Entscheidung unmöglich zu machen. Sven Knoll warnte davor, das Recht auf Gebrauch der Muttersprache zu umgehen. Rodolfo Borga wies darauf hin, dass die Lektüre von Vorlagen bereits in der Vergangenheit öfters mehr als 15 Minuten gedauert habe.
Nach einer Beratung des Präsidiums forderte Präsidentin Avanzo Pöder auf, seinen ursprünglichen Antrag zu verlesen. Andreas Pöder hingegen verlas hingegen seinen Änderungsantrag ab der Stelle, an der Avanzo die Lektüre unterbrochen hatte. Damit, und mit der Simultanübersetzung ermögliche er den Abgeordneten, den Änderungsantrag auch auf Deutsch zu unternehmen. Präsidentin Avanzo entzog ihm daraufhin das Wort. Da Pöder die Verlesung nicht unterbrach, erteilte sie anderen das Wort (während Pöder bei ausgeschaltetem Mikrophon weiterlas). Es folgten weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung durch Urzì, Fugatti, Borga. Auf Antrag von Sven Knoll unterbrach die Präsidentin die Sitzung bis 15 Uhr.