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Pressemitteilungen

Aufnahme afghanischer Frauen, Verteidigung der Autonomie

Mehrparteienantrag zur Flüchtlingsaufnahme angenommen, ebenso ein Antrag des PD zur Justiz und ein Antrag der Autonomisti Popolari gegen eine zentralistische Verfassungsänderung. Gesetzentwürfe zur Gleichberechtigung bei Wahlen und zu einem Generationenpakt in der Verfassung vertagt. November-Sitzung beendet.

Zu Beginn der Nachmittagssitzung erinnerte Präsident Josef Noggler an den ehemaligen Regionalratspräsidenten Diego Moltrer, der vor 7 Jahren verstorben ist. Er habe sich als Präsident der gesamten regionalen Gemeinschaften verstanden und habe stets auch ein Augenmerk auf die Minderheiten gehabt. Der Regionalrat würdigte Moltrer mit einer Schweigeminute.

Anschließend wurde die Debatte zum Begehrensantrag Nr. 11 wieder aufgenommen, eingebracht von den Abg. Foppa, Hochgruber Kuenzer, Dello Sbarba, Staffler, Coppola, Zanella, Repetto, Ferrari, Köllensperger, Rieder, Faistnauer, Alex Ploner, Franz Ploner, Deeg, Ladurner und Amhof, mit dem das Parlament und die italienische Regierung aufgefordert werden sollen, zügig ein Aufnahmeprogramm für afghanische Frauen und ihre Angehörigen ins Auge zu fassen.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit), der wie andere auf die dramatische Situation hinwies, warnte davor, die aufgeklärten und gebildeten Frauen aus Afghanistan zu holen. Damit überlasse man die nächste Generation ganz den Fundamentalisten, die den Frauen Bildung verwehrten. Vielleicht wäre es besser, Frauen in Afghanistan oder in Nachbarländern ein Bildungsprogramm anzubieten. Damit wäre der Gesellschaft in Afghanistan wesentlich geholfen. Bildungsferne sei eine Waffe in der Hand der Taliban.
Carlo Vettori (Forza Italia) kündigte Zustimmung an, bedauerte jedoch, dass der Antrag zwischen Frauen und Männern unterscheide. Man sollte sich für alle einsetzen, die der Friedensmission geholfen hätten. Bis zu Bidens Rückzug habe es noch eine gewisse Ordnung gegeben. Die Staaten, die sich an der Friedensmission beteiligt hätten, hätten den afghanischen Hilfskräften gegenüber eine Pflicht. Vettori regte an, den Antrag in diesem Sinne zu ergänzen.
Ass. Waltraud Deeg kündigte die Zustimmung der Regionalregierung an. Sie habe sich letzte Woche mit Monika Hauser getroffen, die ihr von der Situation vor Ort berichtet habe. In Afghanistan erlebe man derzeit Menschenrechtsverletzungen der übelsten Art. Wie schlimm müsse eine Situation sein, wenn Mütter ihre Kinder über den Flughafenzaun reichten? Krieg sei immer auch Gewalt gegen Frauen und Kinder, und Gewalt gegen Frauen wirke sich auf Generationen hinweg aus. Medica Mondiale habe derzeit Kontakt zu rund 400 Frauen, die sich versteckt hielten und oft Standort wechselten. Hauser hoffe, die ersten hundert nächste Woche mit privaten Flügen herauszuholen. Der Regionalrat sollte mit diesem Antrag ein starkes Zeichen setzen.
Brigitte Foppa (Grüne) teilte mit, dass nun auch Alex Marini zu den Unterzeichnern des Antrags gehört. Dieser Antrag könne natürlich nicht das ganze Problem lösen. Aber hier gehe es um verletzte Grundrechte und um Menschen, die in Lebensgefahr seien. Das Thema des Antrags sei nicht mit dem der schwierigen Integration hierzulande vermengen. Zu den verschiedenen Änderungswünschen erklärte Foppa, dass der Antrag bereits ein Kompromiss sei, der von allen Unterzeichnern mitgetragen werde.
Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia) betonte in seiner Stimmabgabeerklärung, dass er das humanitäre Problem verstehe, dass er aber einen Schritt weiter fordere, um entschlossen gegen jene Welt vorzugehen, die individuelle Freiheiten einschränke. Italien nehme gemäß Verfassung bereits Flüchtlinge auf, man müsse mehr fordern. Daher werde er Enthaltung üben.
Der Antrag wurde mit 46 Ja, 2 Nein und 3 Enthaltungen angenommen.

Gesetzentwurf Nr. 19: Gleichberechtigung von Frauen und Männern beim Zugang zu Wahlämtern (eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Foppa, Dello Sbarba und Staffler). Brigitte Foppa (Grüne) bat um Vertagung, da es dazu noch Verhandlungen gebe. Auf Nachfrage von Alessandro Urzì zum Inhalt der Verhandlungen erklärte, Präsident Josef Noggler, dass das nicht vorgesehen sei.

Begehrensgesetzentwurf Nr. 2 im Sinne des Artikels 35 des Sonderstatutes für Trentino-Südtirol: Änderungen an den Artikeln 2 und 9 der Verfassung in den Bereichen Gleichstellung der Generationen, nachhaltige Entwicklung und Umweltschutz (eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Köllensperger, Alex Ploner, Rieder, Faistnauer, Franz Ploner und Unterholzner).
Franz Ploner (Team K) wies auf die Aktualität des Themas nach dem Gipfel von Glasgow hin: Es sei notwendig, zu handeln und an die künftigen Generationen zu denken. Ziel dieses Vorschlags war es, die Aufmerksamkeit aller Bürger auf das Problem der jungen Menschen, der künftigen Generationen und des Landes, das wir unseren Kindern hinterlassen wollen, zu lenken, indem in die Verfassung sowohl ein echter Generationenpakt als auch Ziele für eine nachhaltige Entwicklung aufgenommen wurden: Es reiche nicht mehr aus, sich auf Versprechungen und Wahlprogramme zu stützen, sondern der Gesetzgeber müsse in die Pflicht genommen werden, um zu verhindern, dass er Gesetze erlässt, ohne die Auswirkungen zu berücksichtigen, die seine Entscheidungen auf die künftigen Generationen haben könnten. In Italien sei die Frage der Gewährleistung gleicher Rechte und wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Bedingungen für künftige Generationen zu lange vernachlässigt worden, und insbesondere seit den jüngsten Finanzkrisen habe sich die wirtschaftliche Lage der Jugendlichen immer weiter verschlechtert und sei zu einer echten Notlage geworden. Die Zunahme der Ungleichheit wurde im Wesentlichen von ihnen getragen. Laut ISTAT-Daten und den Daten des im Oktober 2018 von Caritas veröffentlichten Berichts "Armut in der Warteschleife" ist jeder zweite Arme unter 35 Jahre alt. Gleichzeitig werde die Nachhaltigkeit immer mehr vernachlässigt, trotz der Verpflichtungen, die sich die Staaten auferlegt hätten. Innerhalb von 40 Jahren habe der Planet die Hälfte seiner Tierarten verloren, das polare und alpine Eis schmelze dahin. Seit den 60-ern sei die Durchschnittstemperatur auch in Südtirol um 1,5 Grad gestiegen, die Wetterextreme häuften sich. Auch die soziale Nachhaltigkeit hinke nach. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wolle man die Aufmerksamkeit auf die Jugend lenken, auf die nächsten Generationen und die Welt, die man ihnen hinterlassen wolle. Wenn alle Regionalrat einen solchen Begehrensgesetzentwurf annehmen würden, wäre Rom verpflichtet, sich damit zu befassen. Die Region Veneto habe einen solchen Gesetzentwurf bereits einstimmig angenommen. Mit Art. 1 des vorliegenden Entwurfs werde der Generationenpakt in die Verfassung eingefügt, mit Art. 2 der Umweltschutz.
Hanspeter Staffler (Grüne) sprach mit Verweis auf einen Dokumentarfilm von einem angekündigten ökologischen Suizid. Die Wissenschaftler würden seit 40, 50 Jahren davor warnen, die Bevölkerung werde sich erst jetzt der Gefahr bewusst. Die Keeling-Kurve zum CO2-Ausstoß zeige weiter nach oben, man sehe keine Anzeichen einer Trendumkehr. Das deutsche Verfassungsgericht habe die Bundesregierung aufgefordert, ihre Klimaziele nachzubessern, da sie derzeit die Rechte der künftigen Generationen nicht gewährleisteten. Es brauche politisches Verantwortungsbewusstsein auf allen Ebenen. Es müssten Maßnahmen vorgezogen werden, auch wenn sie bei der Bevölkerung nicht gut ankämen. Der Gesetzentwurf sei im Parlament bereits besprochen worden, es fehle nur mehr eine Abstimmung. Mit dem heutigen Votum würde man einen letzten Anschub geben.
Giorgio Tonini (PD) forderte dazu auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen, man mache sonst den Eindruck, als würde man nicht informiert sein. Das Parlament habe dem Entwurf praktisch bereits zugestimmt, es fehle nur mehr eine Abstimmung in der Abgeordnetenkammer.
Paul Köllensperger (Team K) räumte ein, dass der Entwurf vor anderthalb Jahren eingereicht wurde, um den Gesetzentwurf von Sen. Bonino zu unterstützen. Draghi habe bereits erklärt, dass er diesen unterstützen werde. Zur Generationengerechtigkeit gebe es einen großen Konsens. Köllensperger stellte eine Aussetzung in den Raum; er wolle sich mit seiner Fraktion darüber beraten.
Gerhard Lanz (SVP) gab Tonini recht, auch wenn er den Inhalt befürworte. Die Verabschiedung eines solchen Entwurf, während derselbe Text in Rom bereits in Behandlung sei, könne falsch interpretiert werden.
Man hätte diese Initiative und jene der anderen Regionen besser mit den römischen Vorgängen koordinieren sollen, meinte Alex Marini (5 Stelle). Ein Anschub könne aber nicht schaden, denn solange Rom nicht damit durch sei, könne man nie sicher sein.
Franz Ploner (Team K) bat um Aussetzung des Gesetzentwurfs.

Beschlussantrag Nr. 20, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Zeni, Ferrari und Manica, um die Regionalregierung zu verpflichten, im Einvernehmen mit der regionalen Sektion der gesamtstaatlichen Richtervereinigung und den Gewerkschaften einen außerordentlichen Plan zur Bewältigung der Notlage im Bereich der Justiz auszuarbeiten.
“Bekanntlich ist die in der Region - und insbesondere im Trentino - im Bereich der Justiz gegebene Situation seit allzu langer Zeit de facto festgefahren”, stellte Luca Zeni (PD) fest. “Die dort aufgetretenen Probleme sind allen in diesem Bereich Tätigen bekannt und betreffen wichtige Aspekte wie die Besetzung der freien Stellen im Stellenplan, das gänzliche Fehlen jeglicher Planungsstrategie, den Mangel an Fachkräften, die Verlängerung der befristeten Verträge des bereits im Dienst stehenden Personals, einen Maßnahmenkatalog zur Förderung der höchstmöglichen Anzahl an Einstellungen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung der Gerichte und dem strukturellen Aufbau des gesamten Bereiches. Demzufolge muss man sich wirklich fragen, warum man die Übertragung der Verwaltungsbefugnis im Justizsektor gefordert hat, wenn dann konkret nichts gemacht wird. Die ganze Aufmerksamkeit richtet sich anscheinend nur auf den Wettbewerb für die Einstellung von Personal im Berufsbild eines Gerichtsassistenten, und zwar für eine völlige unzureichende Anzahl von maximal 12 Einheiten, während es in Wirklichkeit erfahrener Kanzleibeamten bedarf. Und der Rest?”
Präsident Maurizio Fugatti wies darauf hin, dass die Region einen Plan für die Nachbesetzung der leeren Stellen vorgelegt hat. Es seien auch zwei Stellenwettbewerbe ausgeschrieben worden. Der Wettbewerb in Südtirol sei abgeschlossen, aber es hätten sich weniger beworben als Stellen zur Verfügung stünden, während der Trentiner Wettbewerb noch im Laufen sei. Derzeit seien noch 13 von 100 Stellen unbesetzt. Es seien auch Assistenten und Kanzleibeamte eingesetzt worden. Man habe zusammen mit dem Oberlandesgericht und der Universität eine Ausbildung erarbeitet, die zu jenen des Justizministeriums dazukämen. Die Region habe auch für die Instandhaltung der Gebäude gesorgt und für die Ausrüstung für die Covid19-Hygienemaßnahmen. Seit dem Einreichen des Antrags im Oktober 2020, den man durchaus als konstruktiv ansehe, habe sich also viel getan, meinte Fugatti.
Luca Zeni bot an, den Antrag gemeinsam mit Fugatti so umzuschreiben, dass das bisher Geleistete anerkannt und beim Justizministerium auf die Besetzung der vakanten Richterstellen gepocht werde. Fugatti nahm das Angebot an. Zeni legte schließlich eine neue Fassung im obigen Sinne vor.
Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia) unterstützte den Antrag. Offen bleibe noch der Bau des Justizkomplexes in Bozen. In Trient habe man Abkommen erreicht, um die Prozeduren zu beschleunigen, in Bozen nicht.
Alex Marini (5 Stelle) wies darauf hin, dass es im Trentino bei Gericht einige Probleme gebe, mit Versetzungen und Disziplinarverfahren. Für die Besetzung der Richterstellen müsse man sich an den Obersten Richterrat wenden, nicht ans Ministerium, aber dieser sei derzeit selbst in Schwierigkeiten. Er tue sich schwer mit einem Antrag, der zum Weitermachen auffordere. Der Regionalrat sollte sich direkt mit der Frage befassen, anstatt die Regionalregierung zu delegieren.
Der Antrag wurde mit 43 Ja und 5 Enthaltungen angenommen.

Beschlussantrag Nr. 21, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Kaswalder, Guglielmi und Ossanna, mit dem der Präsident der Region verpflichtet werden soll, bei allen zuständigen institutionellen Ebenen vorstellig zu werden, um ganz entschieden die ablehnende Haltung zu einer Verfassungsreform darzulegen, mit der Mechanismen für eine zentralistische Ausrichtung der Gesetzgebungsbefugnis eingeführt werden, die sich auf den vom Statut vorgesehenen institutionellen Aufbau auswirken, sowie eine Schutzklausel auszuarbeiten und der parlamentarischen Delegation des Trentino zu übermitteln, welche vorsieht, dass die Bestimmung für die Regionen mit Sonderstatut nicht zur Anwendung gelangt, für welche auch weiterhin lediglich die im Statut und in den Durchführungsbestimmungen vorgesehenen Grenzen gelten.
Das Parlament wolle im Rahmen der Behandlung von zwei Gesetzentwürfen des PD die sogenannte „Suprematieklausel“ - sprich spezifische Vorrechte des Staates gegenüber den Regionen einzuführen, um - im Falle von Unstimmigkeiten - die Übermacht des Staates gegenüber den Regionen geltend zu machen, warnte Walter Kaswalder (Autonomisti popolari - Fassa). “Juridisch bedeutet die Suprematieklausel im Gesetzentwurf der Einbringer Folgendes: - dem Staat wird die Befugnis zuerkannt, in den Bereichen, die nicht in die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis fallen, gesetzgeberisch tätig zu werden, falls dies zum Schutz der Rechts- und Wirtschaftseinheit oder im nationalen Interesse erforderlich ist; - als Ausgleich dieses Vorrechtes soll die ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen dem Staat, den Regionen und den Autonomen Provinzen Trient und Bozen in der Verfassung verankert werden. Sicherlich würden diese zwei Absätze die Zeit um mehr als 20 Jahre, auf die Zeit vor der Reform des Titels V der Verfassung, zurückdrehen. Sollte diese Klausel auch für die Region und autonomen Provinzen Anwendung finden, würde dies eine weitere Angleichung der von Statut vorgesehenen Zuständigkeiten an ein System bedeuten, das die gesamten Befugnisse der Regionen mit Normalstatut einem monolithischen Zentralismus unterwirft.
Giorgio Tonini (PD) sah viel Aufregung um nichts. Es handle sich um die Gesetzentwürfe von zwei Senatoren, davon einer vom PD und einer von Italia Viva, mit wenig Aussicht auf Erfolg. Das Thema der Kompetenzen sei aber wichtig, da das Verfassungsgericht oft wegen Überschneidungen einschreiten müsse. Die Suprematieklausel an sich sei nicht erschreckend, sie komme auch in föderalistischen Verfassungen vor.
Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia) meinte, dass das Thema einer Sondersitzung bedürfte, und wies darauf hin, dass einer der genannten Gesetzentwürfe von Maria Elena Boschi unterzeichnet wurde, die mit SVP-Unterstützung für den PD in Südtirol gewählt wurde und jetzt zu Italia Viva zählt. Davon abgesehen sollte es normal sein, dass staatliche Institutionen sich auch um Teile des Staatsgebiets kümmerten. Man sollte den Staat nicht als Feind sehen, sondern die nationale Einheit beachten und die verschiedenen Zuständigkeiten als subsidiär sehen. Auch die Staatsregierung unterliege den Vorgaben der Verfassung und des Autonomiestatuts.
Luca Guglielmi (Autonomisti Popolari - Fassa) wies darauf hin, dass derselbe Antrag im März 2021 im Trentiner Landtag angenommen wurde, und damals habe Tonini dies als reales Anliegen bezeichnet und zugestimmt. Man würde die Rolle der Region schwächen, wenn man den Antrag heute ablehnen würde. Giorgio Tonini erwiderte, dass man nachlesen könne, dass er damals das gleiche gesagt habe wie heute.
Alex Marini (5 Stelle) unterstrich die Notwendigkeit einer Koordinierung zwischen Rom und der Region, auch vor dem Hintergrund mehrerer parlamentarischer Initiativen, die unsere Autonomie beträfen. Ein Mitglied der Regionalregierung sollte sich dauerhaft darum kümmern.
Präsident Maurizio Fugatti gab für die Regionalregierung ein positives Gutachten zum Antrag ab.
In seiner Stimmabgabeerklärung betonte Alessandro Urzì, dass man nicht die Angst um die Autonomie schüren sollte. Es brauche geordnete Beziehungen zwischen Staat und Regionen. Jede Ebene habe ihre Aufgaben. Die Autonomie sei ein Schutz gegen staatliche Willkür, aber die Autonomie könne sich nicht über den Staat stellen.
Er denke mit seinem Antrag nicht an schlechte Beziehungen zum Staat, betonte Walter Kaswalder. Die Region sollte bei bestimmten Themen ein Lebenszeichen geben. Er sehe sich als Südtiroler italienischer Muttersprache, sein Großvater habe für den Kaiser gekämpft. Er verwies auf seine Verbindung mit Magnago, Berloffa und andere, die für unsere Autonomie gekämpft hätten.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) kündigte an, dass sich seine Fraktion nicht an der Abstimmung über diesen Antrag beteiligen werde, der pure Propaganda sei.
Der Antrag wurde mit 32 Ja, 1 Nein und 5 Enthaltungen angenommen.

Damit war die November-Sitzung des Regionalrats beendet.