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Pressemitteilungen

Haushalt der Region - Artikeldebatte

Die Replik von Präsident Fugatti. Erste 6 Artikel des Begleitgesetzes genehmigt. Keine Beschlussfähigkeit zur Bestimmung über Interessenkonflikt der Gemeindeverwalter. Sitzung bis Nachmittag unterbrochen.

Die Behandlung der drei Gesetzentwürfe der Regionalregierung zum Haushalt der Region wurde heute Vormittag fortgesetzt -  Gesetzentwurf Nr. 45: Regionales Begleitgesetz zum Stabilitätsgesetz 2022 der Region ; Gesetzentwurf Nr. 46: Regionales Stabilitätsgesetz 2022 und Gesetzentwurf Nr. 47: Haushaltsvoranschlag der Autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2022-2024 zusammen mit Beschlussfassungsvorschlag Nr. 30: Aktualisierungsbericht zum Wirtschafts- und Finanzdokument der Region (WFDR) 2021.

Zum gestrigen Abschluss der Generaldebatte bemerkte Alex Marini, dass die App für die Wortmeldung nicht funktioniert habe; es hätten sich noch weitere Abgeordnete zu Wort melden wollen. Zudem bat er, einen Termin für eine Sitzung anzuberaumen, damit der Regionalrat seine Vertreter für die Wahl des Staatspräsidenten ernennen könne. Präsident Josef Noggler entgegnete, dass die App sehr wohl funktioniert habe, denn andere hätten sich mit dieser zu Wort gemeldet. Er habe nach zweimaligem Aufruf zur Wortmeldung die Debatte für beendet erklärt. Für die Einberufung des Regionalrats warte er noch auf die offizielle Mitteilung aus Rom.

In seiner Replik ging der Präsident der Region Maurizio Fugatti auf einzelne Argumente der Generaldebatte ein. Der von vielen beanstandete Artikel 6-bis sei auf Initiative von Abgeordneten eingebracht worden, und die Regionalregierung überlasse dies dem Urteil des Plenums. Er erläuterte einige Zahlen im Haushalt, unter anderem zur Finanzierung der Gerichtsämter. Die Kriterien für die Arbeitsgruppe zur Zusammenarbeit zwischen Region und Provinzen könnten in der Gesetzgebungskommission und im Plenum beraten werden. Die angesprochenen Umweltthemen seien eher Sache der beiden Provinzen, wenn auch die Region dem Thema die gebührende Aufmerksamkeit schenke. Was die grenzüberschreitende Entwicklung der Region betreffe, so sei dies Thema seiner Euregio-Präsidentschaft.

Anschließend wurde der Übergang zur Artikeldebatte zum Gesetzentwurf Nr. 45: Regionales Begleitgesetz zum Stabilitätsgesetz 2022 der Region beschlossen (30 Ja, 20 Nein, 5 Enthaltungen).

Art. 1 enthält eine Korrektur zum Nachtragshaushalt 2020-22.
Alex Marini beantragte die Streichung des Artikels und verwies, im Zusammenhang mit Art. 6-bis, auf ein neues Buch zur “gesetzeskonformen Korruption” in Italien, das auch von Interessenskonflikten handle. Der Antrag wurde abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 26 Ja, 13 Nein und 9 Enthaltungen genehmigt.

Art. 2 betrifft die Zuweisung von Mitteln aus dem Haushalt an die Provinzen.
Alex Marini forderte die Streichung des Artikels, was aber abgelehnt wurde.
Der Artikel wurde mit 25 Ja, 1 Nein und 20 Enthaltungen genehmigt.

Art. 2-bis betrifft die Ergänzungsvorsorge.
Arno Kompatscher beantragte eine Anpassung bei der Ergänzungsvorsorge zugunsten von Bauern und Pächtern. Der Antrag wurde angenommen und damit der Artikel, der mit diesem Antrag eingeführt worden war.

Art. 3 betrifft den integrierten Tätigkeits- und Organisationsplan und wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 4 betrifft Bestimmungen zu Haushalt und Rechnungswesen.
Giorgio Tonini teilte zwar den Inhalt des Artikels, aber das Thema sollte nicht über den Haushalt geregelt werden.
Der Artikel wurde mit 31 Ja, 5 Nein und 17 Enthaltungen genehmigt.

Art. 5 betrifft den Aufstieg des Personals der örtlichen Körperschaften und wurde ohne Debatte genehmigt. Nach der Abstimmung mahnte Alex Marini, bei Beförderungen die Transparenzregeln einzuhalten.

Art. 6 betrifft die Personalaufnahme bei örtlichen Körperschaften und wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 6-bis betrifft die Verwalter der örtlichen Körperschaften und sieht vor, dass Bürgermeister ihre berufliche Tätigkeit im Gemeindegebiet ausüben dürfen, wenn sie die Zuständigkeit für Bauwesen, Raumordnung und öffentliche Arbeiten delegieren.
Dazu wurden mehrere Änderungs- bzw. Streichungsanträge eingereicht, von 5 Stelle, Grünen und Team K. Die Autonomie sei dazu da, es besser zu machen als Rom, nicht schlechter, meinte Alex Marini. Dieser Artikel könne zur Anfechtung des Gesetzes führen und berge die Gefahr, dass die Interessenkonflikte in den Gemeinden zunähmen. Paul Köllensperger kritisierte, dass man hier ein Gesetz ändern wolle, um den SVP-Bürgermeister von Bruneck zu retten, der bei manchen Bauten in der Gemeinde auch Projektant sei - ein Fall werde am 26. Jänner vor Gericht verhandelt. Laut Verwaltungsgericht Trient gelte die Enthaltungspflicht für den Bürgermeister auch, wenn er die Zuständigkeiten für Raumordnung, Bauwesen und öffentliche Arbeiten delegiere, da er der Letztverantwortliche für alle Maßnahmen der Gemeinde sei. Dasselbe sagten auch das Verfassungsgericht 2016 und das Innenministerium 2019. Laut Paolo Zanella hätte der Artikel gar nicht zugelassen werden dürfen, da er nichts mit dem Haushalt zu tun habe. Auch voriges Jahr habe man einen solchen Anlauf versucht, und man habe bemerkt, wie es Teilen der Mehrheit peinlich gewesen sei. Mit einer Blitzaktion in der Kommission habe man den Interessenkonflikt eines Einzelnen saniert, im Widerspruch zur staatlichen Regelung und zur Verfassung. Er spüre, wie es vielen Mitgliedern der Mehrheit peinlich sei, bemerkte Alessandro Urzì, vor allem in der Lega, die bei diesem Streich der SVP mitmachen müsse. Dieser Artikel könne eine Prozesslawine hervorrufen. Zunächst bestehe das deutliche Risiko einer Anfechtung, dann könne das Gesetz auch im Rahmen eines Gerichtsverfahrens - z.B. jenes zum Brunecker Fall - auf seine Verfassungskonformität überprüft werden. Alessio Manica wies auf den Interessenkonflikt hin, wenn der Projektant auch die Baukonzession erteilt. In den Trentiner Gemeinden sei es zudem der Bürgermeister, der die Ausschussmitglieder ernenne - auch deswegen sehe das Verfassungsgericht die Delegierung von Aufgaben nicht als Ausweg. Zum Artikel gebe es auch kein Gutachten des Rates der Gemeinden. Der Kodex der örtlichen Körperschaften sei klar bei den Gründen für die Nichtwählbarkeit, und es gebe keine Pflicht, Bürgermeister zu werden. Man wäre die einzige Region, die von diesem Prinzip abweichen würde. Hanspeter Staffler sprach von einer Gesetzgebung ad personam, um einen Gerichtsfall zu lösen. Wenn dieser Artikel angenommen werde, gebe es unterschiedliche Auswirkungen auf Groß- und auf Kleingemeinden. Bei einer Gemeinde wie Bozen, in der einzelne Stadträte sich hauptberuflich um ihr Ressort kümmern, könnte es noch funktionieren, nicht aber in einer kleinen Gemeinde, wo der Bürgermeister Ansprechpartner für alles sei. Wenn der Bürgermeister z.B. Architekt sei, werde er auch als Architekt zur ersten Anlaufstelle.
Der Streichungsantrag von Marini wurde mit 23 Ja, 28 Nein und 1 Enthaltungen abgelehnt. Damit verfielen die anderen Streichungsanträge.
Paolo Zanella legte einen Änderungsantrag vor, wonach die Pflicht, sich der Ausübung der beruflichen Tätigkeiten in seiner Gemeinde zu enthalten, vor allem für den Bürgermeister gilt. Der Antrag wurde mit 23 Ja und 27 Nein abgelehnt. Abgelehnt wurden auch weitere Anträge Zanellas mit ähnlicher Stoßrichtung, andere zog er zurück. Riccardo Dello Sbarba fiel das Schweigen der Mehrheit in dieser Frage auf, so verhalte man sich eben, wenn man sein Verhalten nicht rechtfertigen könne. Der Artikel sei im Widerspruch zu Gesetzen und Urteilen, aber auch zur Ethik in den öffentlichen Verwaltungen, die eine Gewaltentrennung verlange. Nicht von ungefähr würden seit 30 Jahren überall Bürgerlisten aus dem Boden sprießen, um zu verhindern, dass immer dieselben die Entscheidungen träfen. Alex Marini stimmte der Kritik zu.
Vor der Abstimmung verließen Abgeordnete der Opposition den Saal, Alessandro Urzì beantragte die Feststellung der Beschlussfähigkeit, die mit 34 anwesenden Abgeordneten nicht gegeben war.

Präsident Josef Noggler unterbrach anschließend gemäß Geschäftsordnung die Sitzung, die um 14.30 Uhr wieder aufgenommen wird.