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Pressemitteilungen

Gesetz zu Gemeindesekretären verabschiedet

Erleichterungen bei Rekrutierung von Führungskräften. SVP-Antrag zur Rentenunterstützung für Arbeitslose. Antrag von Grünen, 5 Sterne und PD zum Atomwaffenverbotsvertrag.

Am Nachmittag wurde die Behandlung des Gesetzentwurfs Nr. 48 wieder aufgenommen: Änderungen zum III. Titel des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018, Nr. 2 „Kodex der örtlichen Körperschaften der autonomen Region Trentino-Südtirol” in geltender Fassung (eingebracht von der Regionalregierung).
Ass. Lorenzo Ossanna berichtete von einer Einigung mit dem Abg. Marini, der zahlreiche Änderungsanträge vorgelegt hatte. Über die Abschaffung der Sekretariatsgebühren könne die einzelne Gemeinde entscheiden, stellte er klar. Die Kündigungsfristen würden von den Kollektivverträgen festgelegt. Die Auswahl des Gemeindesekretärs erfolge erst nach Festlegung der Kriterien, man könne nicht einfach den Wunschkandidaten auswählen. Mit Marini und Nicolini sei vereinbart worden, dass bei mehreren Kandidaten der Gemeinderat abstimmt. Der Bürgermeister sei nur ein Mitglied der Prüfungskommission, die sonst mit Fachleuten besetzt sei, er könne nicht allein entscheiden.
Art. 1 zu Personalaufnahme vor Freiwerden der Stelle wurde ohne Debatte genehmigt, ebenso Art. 2 zum Rückgriff auf Wettbewerbsrangordnungen, Art. 2-bis zur freiwilligen Mobilität, Art. 3 zur Aufnahme von Führungskräften für zusammengelegte Dienste, Art. 4 zur Einstufung der Gemeindesekretäre, Art. 5 und Art. 6 zur Ernennung der Gemeindesekretäre, Art. 7 zur Teilnahme an den Wettbewerben für Sekretariatssitze, Art. 8 zur Wettbewerbszulassung von Bezirkssekretären.
Zu Art. 9 zur vorzeitigen Einstellung des neuen Gemeindesekretärs erklärte Ass. Ossanna auf Nachfrage von Ulli Mair, dass es noch keine Schätzung der eventuellen Mehrkosten gebe, auch, weil es eine Kann-Bestimmung sei.
Art. 10 betrifft die Zusammensetzung der Wettbewerbskommission. Dazu hat Alex Marini einen Änderungsantrag vorgelegt, der auch von Mehrheitsvertretern unterzeichnet wurde. Demnach soll Experte für Personalbeurteilung in der Kommission vom Gemeinderat ausgewählt werden, falls mehrere Kandidaten namhaft geworden sind. Hanspeter Staffler befürwortete den Änderungsantrag, bezweifelte aber, dass ein Bürgermeister geeignet sei, in einer solchen Kommission zu sitzen. Ass. Ossanna wies darauf hin, dass die Präsenz des Bürgermeisters in der Kommission, die 2018 eingeführt wurde, von Rom nicht angefochten worden sei. Der Änderungsantrag Marinis wurde mit 44 Ja, 1 Nein und 6 Enthaltungen angenommen. Der Artikel wurde mit 41 Ja und 15 Enthaltungen genehmigt.
Art. 11 zu den Prüfungsfächern wurde ohne Debatte genehmigt, ebenso Art. 12 zur Einstufung nach Einwohnerzahl.
Art. 13 ermöglicht den Rückgriff auf Wettbewerbsrangordnungen anderer Körperschaften (nach Vereinbarung).
Maria Elisabeth Rieder wollte mit Änderungsantrag festlegen, dass dieser Rückgriff vor Festlegung der eigenen Rangordnung erfolgen muss, damit man nicht nach Gutdünken verfahren könne. Der Antrag wurde abgelehnt. Stattdessen wurde ein Änderungsantrag von Ass. Ossanna angenommen, mit dem die Entscheidungsbefugnis in dieser Sache dem Gemeinderat übertragen wird. Der Artikel wurde mit 35 Ja und 23 Enthaltungen genehmigt.
Die Art. 14 und 15 zur gemeinsamen Führung des Gemeindesekretariats wurden ohne Debatte angenommen, ebenso Art. 16 zur Nachbesetzung der Kommission, Art. 17 zum Fonds für die Verwaltung der in den Verfügbarkeitsstand versetzen Sekretäre, Art. 18 zur Abschaffung der Sekretariatsgebühren, Art. 19 zu den Zulassungsvoraussetzungen für die Wettbewerbe, Art. 20 mit der Aufhebung von Bestimmungen und Art. 21 zum Inkrafttreten.

Alex Marini (Movimento 5 Stelle) erinnerte in seiner Stimmabgabeerklärung, dass sich das Verfassungsgericht deutlich gegen eine politische Auswahl der Spitzenbeamten ausgesprochen habe. Er gehe davon aus, dass dieses Gesetz angefochten werde. Sein Vorschlag für ein Register der Gemeindeverwalter, das für die Aufspürung von Interessenkonflikten nützlich wäre, sei leider nicht aufgegriffen worden.
Alessandro Savoi (Lega) kündigte Unterstützung für das Gesetz an. Es bringe zahlreiche Verbesserungen für die Gemeinden, die sich derzeit schwertäten, Gemeindesekretäre zu finden.
Hanspeter Staffler (Grüne) sah im Gesetzentwurf einige positive Artikel, die innovative Ansätze hätten, etwa die “überlappende Stabsübergabe” unter Gemeindesekretären. Dies könnte man auch für andere Verwaltungen andenken. Kritisch sah Staffler die Rolle der Politik bei der Personalrekrutierung.
Maria Elisabeth Rieder (Team K) sah ebenfalls einige gute Ansätze, um dem Mangel an Gemeindesekretären entgegenzuwirken. Die Erweiterung von Entscheidungsspielräumen habe aber immer zwei Seiten. Daher werde man sich der Stimme enthalten.
Ass. Lorenzo Ossanna kündigte an, dass man bezüglich Register der Verwalter mit sich reden lassen werde. Das heute verabschiedete Gesetz werde auf jeden Fall für die Gemeinden sehr nützlich sein.
Der Gesetzentwurf wurde mit 35 Ja und 23 Enthaltungen genehmigt.

Beschlussantrag Nr. 27, eingebracht von den Abg. Amhof, Renzler, Tauber und Lanz, um die Regionalregierung aufzufordern, zu überprüfen, inwieweit all jenen Personen, die unverschuldet in eine Arbeitslosensituation geraten und aufgrund ihrer Arbeitsverträge kein Anrecht auf ein Arbeitslosengeld haben, für einen begrenzten Zeitraum von maximal zwei Monaten eine finanzielle Unterstützung angeboten werden kann, um damit ihre Pensionsvorsorge fortführen zu können (laut Ersetzungsantrag der Einbringer vom 26. 1. 2022). Der Antrag war bereits im Jänner andiskutiert worden.
Ass. Lorenzo Ossanna kündigte die Zustimmung der Regionalregierung an.
Helmuth Renzler (SVP) sah es auch für die Zukunft als notwendig, für einen begrenzten Zeitraum solche Möglichkeiten zu schaffen, damit die Betroffenen ihre Renten absichern können. Rückwirkend sei das leider nicht möglich, sondern nur für sechs Monate nach Antrag.
Magdalena Amhof (SVP) erklärte sich bereit, auf den Vorschlag von Maria Elisabeth Rieder (Team K) einzugehen und die Beschränkung auf zwei Monate zu streichen.
Der Antrag wurde mit 42 Ja und 4 Enthaltungen angenommen.

Die Gesetzentwürfe Nr. 17 und 19 wurden auf Antrag der Einbringer vertagt, ebenso einige Beschlussanträge. Präsident Josef Noggler kam dem Ersuchen nach, wies aber darauf hin, dass es die Opposition gewesen sei, die sich heute über zu wenig Debattenzeit beschwert habe - worauf eine kurze Debatte zum Arbeitsablauf entstand.

Beschlussantrag Nr. 32, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Zanella, Ferrari, Coppola, Marini und Dello Sbarba betreffend die Unterstützung für den Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW). Italien habe 1975 den Vertrag TNP ratifiziert, mit dem sich die Unterzeichnerstaaten für die vollständige nukleare Abrüstung einsetzen wollen, erklärte Paolo Zanella (Grüne). 2017 sei ein neuer, erweiterter Vertrag (TPNW) bei der UNO ausgehandelt worden, aber Italien habe erklärt, dem nicht beitreten zu wollen. Der vorliegende Antrag ziele darauf ab, Italien zum Beitritt zu bewegen.
Brigitte Foppa (Grüne) wies darauf hin, dass inzwischen immer mehr Staaten Interesse an der Kernenergie zeigten, ohne die Gefahren für Umwelt und Klima zu bedenken. Italien habe sich mehrmals in staatsweiten Volksabstimmungen gegen die Kernenergie ausgesprochen.
Sara Ferrari (PD) erklärte, sie sei im Auftrag des Trentiner Landtags Mitglied des Forums für Frieden und Menschenrechte, an dem auch viele andere Körperschaften beteiligt seien. Auch dieses Forum setze sich den Beitritt Italiens zum Ziel.
Alex Marini (Movimento 5 Stelle) erinnerte daran, dass auch im Trentiner Landtag ein ähnlicher Antrag angenommen wurde. Gerade vor dem Hintergrund der Situation in der Ukraine sei ein solcher Vorstoß wichtig.

Die Debatte wird bei der nächsten Sitzung wieder aufgenommen. Präsident Noggler mahnte die Abgeordneten, sich darauf vorzubereiten, damit nicht wieder Anträge vertagt werden müssen.