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Pressemitteilungen

Digitale Unterschriftensammlung für Volksinitiativen abgelehnt

Keine Mehrheit für Gesetzentwurf der 5 Stelle. Regionalregierung teilt das Anliegen, hält es aber für derzeit noch nicht umsetzbar.

Gesetzentwurf Nr. 27: Änderungen zum Regionalgesetz Nr. 2 vom 3. Mai 2018 „Kodex der örtlichen Körperschaften der Autonomen Region Trentino-Südtirol“ mit nachfolgenden Änderungen und Bestimmungen zur Einführung von Systemen zur elektronischen Unterschriftensammlung (eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Marini und Nicolini).
“Ziel dieses Gesetzentwurfs ist die Einführung eines Systems zur elektronischen Sammlung der Unterschriften für die Einleitung von Volksabstimmungen, Bürgerbefragungen, Volksbegehren und die Sammlung der Unterschriften für die Erstellung der Kandidatenlisten in den Gemeinden der Region”, erklärte Alex Marini (Movimento 5 Stelle). Es gebe bei den Bürgern eine große Nachfrage nach digitalen Diensten. Italien habe in den letzten Jahren große Fortschritte in dieser Hinsicht gemacht, 25 Millionen Italiener machten davon Gebrauch. Dieser Gesetzentwurf übernehme die Vorgaben der EU und des staatlichen Kodex zur Digitalisierung, die digitalen Zugang zu Wahlen und Abstimmungen bereits vorsehen würden. Der UN-Menschenrechtsausschuss habe die derzeit geltenden italienischen Regeln zur Sammlung der Unterschriften für ein Referendum als unangemessene Einschränkung der Bürgerrechte bezeichnet. Der Ausschuss habe auch darauf hingewiesen, dass weitere Instrumente der direkten Demokratie auch auf lokaler Ebene eingeführt werden könnten. Die Verordnung (EU) 2019/788 vom 17. April 2019 über die Europäische Bürgerinitiative und das Zusatzprotokoll der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung über das Recht auf Mitwirkung an den Angelegenheiten der kommunalen Gebietskörperschaften würden eindeutig auf Online-Instrumente zur Erleichterung der Bürgerbeteiligung hinweisen. Die Unterschriftensammlung sei derzeit eine der größten Hürden für die Bürgerbeteiligung, mit Online-Verfahren könne man dieses Hindernis abbauen. Städte wie Rom oder Mailand erlaubten bereits die digitale Unterschriftensammlung, unsere Region dürfe nicht hinter dem zurückbleiben, was der Staat bereits ermögliche. Der Südtiroler Rat der Gemeinden und sein Trentiner Pendant hätten dem Gesetzentwurf ein positives Gutachten erstellt, was für einen Gesetzentwurf aus den Reihen der Opposition bemerkenswert sei.
Vorsitzender Denis Paoli verlas den Bericht der I. Gesetzgebungskommission, die den Gesetzentwurf negativ beurteilt hat.
Die Partizipation der Menschen an den politischen Prozessen müsse vereinfacht werden, betonte Maria Elisabeth Rieder (Team K). Aus diesem Grund habe man in den letzten Jahren auch die Zahl der nötigen Unterschriften reduziert. Die digitale Unterschriftensammlung sei aber nur eine ergänzende Möglichkeit, sie könne den direkten Kontakt nicht ersetzen, vor allem mit älteren Menschen. Die digitale Unterschrift erleichtere auch den Gemeinden die Arbeit, nicht von ungefähr habe der Rat der Initiative zugestimmt.
Die digitale Welt bestimme heute den Alltag vieler Bürger, bemerkte Diego Nicolini (Movimento 5 Stelle), 25 Millionen Italiener hätten den SPID. Die autonome Provinz setze bereits massiv auf digitale Dienste, man könne sich bei diesem Anliegen also nicht auf die Gefahr des “digital divide” hinausreden. Die Bürger wollten sich beteiligen, sie hätten aber selten die Zeit dazu. Der Movimento 5 Stelle sei bereits als digitale Bewegung gestartet, man stimme intern digital ab. Der digitale Weg gehöre zu einer modernen Demokratie.
Die Kernfrage sei hier, ob man die direkte Demokratie wolle, meinte Hanspeter Staffler (Grüne). Wahrscheinlich werde dieser Gesetzentwurf abgelehnt, und damit werde auch die Frage mit Nein beantwortet. Im Südtiroler Gesetz zur direkten Demokratie sei eine Richterkommission vorgesehen, die jede Abstimmungsfrage auf ihre Zulässigkeit prüfe. In den letzten Jahren seien bereits mehrere Initiativen durch diese Kommission im Keim erstickt worden, z.B. eine Volksinitiative zur Ökologisierung der Landwirtschaft, weil das Land angeblich keine Zuständigkeit für die Landwirtschaft habe. Staffler unterstützte den Gesetzentwurf, aber ein digitales System werde wenig helfen, wenn andere Hürden zu hoch seien. Die direkte Demokratie sei bewusst über die Jahre geschwächt worden, und die Bevölkerung sei politikmüde, weil sie nicht eingebunden werde. Man sei auf einem Pfad der Konzentration der Macht, die die Bürger und die Opposition ausschließe. Einen Kurswechsel werde es nur mit einem Austausch der Mehrheit geben.
Die digitale Unterschriftensammlung sei eines der Ziele dieser Regionalregierung, erklärte Ass. Lorenzo Ossanna, man habe das bereits ins Wirtschaftsplanungsdokument aufgenommen. Der Rat der Gemeinden und der Trentiner Rat der Autonomien hätten dem Anliegen zugestimmt, verwiesen aber auch auf Probleme. Zu diesem Zeitpunkt sei die Initiative noch nicht umsetzbar, es fehle die digitale Plattform, und der Staat erlaube keine autonome Plattform auf Provinz- oder Regionalebene.
Alex Marini sah seine Initiative als Möglichkeit, vor allem die Jugend zur Bürgerbeteiligung zu bewegen. Die Politik würde keine gute Figur machen, wenn sie dieses Gesetz ablehne. Zuerst müsse man die gesetzlichen Grundlagen schaffen, dann erst könne man eine digitale Plattform aufbauen, umgekehrt werde es nicht gehen. Der Staat habe inzwischen die digitale Plattform reaktiviert, und sie könne genutzt werden.
Der Übergang zur Artikeldebatte - und damit der Gesetzentwurf - wurde mit 25 Ja, 34 Nein und 2 Enthaltungen abgelehnt.