Überspringen Sie die Navigation | Reservierter Bereich | Login | Sitemap | Italiano | Cookie | Privacy
Danteplatz 16 | I-38122 Trient
Tel.: +39 0461 201 111
Domplatz 3 | I-39100 Bozen
Tel.: +39 0471 990 111
Zertifizierte E-Mail-Adresse

Pressemitteilungen

Negatives Finanzgutachten zu Anti-Mafia-Beobachtungsstelle

Nein der 2. Gesetzgebungskommission zu Gesetzentwurf des Movimento 5 Stelle

Nach der Behandlung des Gesetzentwurfs Nr. 26, Errichtung einer Beobachtungsstelle zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und zur Stärkung der Kultur der Legalität (eingebracht von den Abg. Marini, Nicolini) in der 1. Gesetzgebungskommission war die 2. Kommission, die auch für Finanzen und Vermögen zuständig ist, aufgerufen, ein Finanzgutachten zum Entwurf abzugeben, der für die Mitglieder der Beobachtungsstelle ein Sitzungsgeld von 200 Euro vorsieht.

Die 2. Gesetzgebungskommission gab mit 4 Ja, 6 Nein und 1 Enthaltung ein negatives Gutachten zum Gesetzentwurf, das Vorsitzender Helmuth Renzler mit fehlenden Angaben zu den Gesamtkosten, mit Bedenken des Rates der Gemeinden (BZ) und des Rates der örtlichen Autonomien (TN) sowie mit dem negativen Gutachten der 1. Gesetzgebungskommission begründete.