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Weitere Anhörungen zur Autonomiereform in der 3. Kommission
Präsidentin Eleonora Angeli hat die Dritte Gesetzgebungskommission heute in Trient einberufen, um die Anhörungen zum Verfassungsentwurf für eine Autonomiereform fortzusetzen. Im Beisein der Landeshauptleute Arno Kompatscher und Maurizio Fugatti und der leitenden Beamten Valeria Placidi und Eros Magnago haben die Rechtsexperten Francesco Palermo, Oskar Peterlini, Gianfranco Postal und Roberto Toniatti ihre Gutachten zum Entwurf abgegeben.
Die erste Stellungnahme kam von Francesco Palermo, Professor an der Universität von Verona, ehemaliger Senator und Mitglied der Paritätischen Kommission für die Durchführungsbestimmungen des Statuts. Er sagte, dass, abgesehen vom Inhalt, „eine Überarbeitung des Statuts sinnvoll ist, da es veraltet ist, insbesondere, was die Zuständigkeiten betrifft. Es gibt Ad-hoc-Verbesserungen, unter anderem in der Frage des Einvernehmens, generell wurde der Text auch verbessert und auf den neuesten Stand gebracht. Weniger positive Aspekte: eine Erwähnung Europas nur im Negativen und die Tatsache, dass es sich um eine Reform handelt, die nur von der Mehrheit vorangebracht wird, eine Angelegenheit von Verfassungsrang sollte gemeinsam getragen werden. Dies war aber auch in umgekehrter Weise bei der Reform des Titels V der Fall“.
Zweiter Redner war Oskar Peterlini, Professor an der Freien Universität Bozen, ehemaliger Regionalratsabgeordneter, Regionalratspräsident und Senator. Peterlini erklärte, dass „diese Reform durch die Notwendigkeit motiviert ist, auf alle vom Verfassungsgerichtshof auferlegten Beschränkungen zu reagieren, der uns in den letzten Jahren in Bezug auf die Autonomiekompetenzen zurückgeworfen hat. Im Gesetzentwurf wurden einige Passagen nicht präzise genug formuliert, um zukünftige Streitigkeiten so weit wie möglich zu vermeiden. Handel und Umwelt sind Zuständigkeiten, die im Gesetzentwurf aufgewertet werden. Der Begriff „ausschließlich“ bezieht sich auf Zuständigkeiten, die bisher nur dem Staat zugeschrieben wurden. Es handelt sich nicht um eine große Reform, aber sie hat mehrere positive Aspekte. Die internationale Verankerung muss beibehalten werden, denn Österreich ist ein Partner der Autonomie“.
Gianfranco Postal, Dozent an der Universität Udine, Mitglied der Paritätischen Kommission für die Durchführungsbestimmungen zum Statut und ehemaliger Generaldirektor der Autonomen Provinz Trient, bemerkte, „dass der Änderungsentwurf als eine Vollendung betrachtet werden könnte - und daran habe ich Zweifel - dass es aber besser ist, ihn stattdessen als einen Schritt eines lebendigen, dynamischen Körpers zu betrachten, wie es die Autonomie ist. Was den neuen Text zum Einvernehmen betrifft, so ist zu bewerten, ob es sich um einen Prozess handelt, zu dem sich auch unsere Landtage und der Regionalrat äußern können, um ihn zu verbessern. Bei den Durchführungsbestimmungen müssen wir über mögliche, auch restriktive, Auslegungen nachdenken. Wir brauchen eine systematische Diskussion zu diesem Thema“.
Roberto Toniatti, Professor an der Universität Trient und ehemaliger Dekan der juristischen Fakultät der Universität Trient, erklärte: „Kurz gesagt, der Gesetzentwurf stellt eine begrenzte Verbesserung dar, auch im Vergleich zu den Erwartungen, die in den letzten 25 Jahren geweckt wurden, in denen sich aber in dieser Hinsicht nichts getan hatte. Es handelt sich nicht wirklich um eine Reform, und ich stimme meinem Kollegen Palermo zu, der eher von einer Wartung spricht. Es gibt Passagen, die ich als zweideutig empfinde, auch in Bezug auf das Einvernehmen: zum Beispiel die Tatsache, dass es obligatorisch, aber nicht verbindlich ist. Wir haben es hier mit einer Reparatur von Schwachstellen zu tun, da insbesondere das Verfassungsgericht in den letzten Jahren eine deutlich zentralistische Ausrichtung erkennen ließ“.
Im Anschluss an den Ausführungen der vier Juristen wurde die Diskussion mit Fragen der Kommissionsmitglieder eröffnet. Abschließend fasste der Präsident der Region, Arno Kompatscher, seine politische Einschätzung - vorbehaltlich der juristischen Fragen - wie folgt zusammen: „Wir wollten kein Drittes Statut schreiben, wir wollten einen Teil des Schadens beheben, den der Verfassungsgerichtshof in den letzten Jahren angerichtet hat. Ministerpräsidentin Meloni war der Garant für diesen Schritt. Es wäre politischer Selbstmord, das gesamte Statut ohne eine politische Einigung, auch mit Österreich, zu ersetzen. Wir haben seine Schutzmacht nicht geschwächt, das Gegenteil ist der Fall. Die Regelung sieht vor, dass es keine Verschlechterung gegenüber der jetzigen Situation geben kann. Der von den Landeshauptleuten erarbeitete Text berücksichtigt, dass es eine Differenz zwischen dem, was gefordert, und dem, was gewährt wurde, geben würde, aber mehr konnte nicht erreicht werden. Unser Vorschlag ist kein Abschluss des Weges der dynamischen Autonomie, sondern ein konkreter Vorschlag nach 20 Jahren des Stillstands“. Landeshauptmann Maurizio Fugatti erinnerte daran, dass „der Entwurf auch in der Landtagskommission geprüft wurde. Wir sind uns bewusst, dass es sich nicht um ein echtes Drittes Statut handelt, aber wir glauben, dass diese Anpassung wichtige Verbesserungen enthält. Wir haben festgestellt, und das ist in Ordnung, dass es keine eindeutige Meinung zu dem Text gibt. Es ist sicherlich eine Neuerung auf unserem Weg der Autonomie: Ich teile jedoch nicht die Angst vor Risiken, ich glaube sogar, dass mit diesem Weg die Risiken vermindert werden können. Das mögliche Eingreifen des Verfassungsgerichts darf uns in unserem Streben nach Erneuerung nicht aufhalten. Wir wollen selbst das Spiel in der Hand haben, und der Text geht in diese Richtung.“
In der Sitzung am kommenden Montag, dem 12. Mai, wird Präsidentin Angeli dem Ausschuss einen Beschlussvorschlag zu diesem Thema vorlegen.