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Pressemitteilungen

Nachtragshaushalt der Region und des Regionalrats genehmigt

Debatten über Abgeordnetendiäten, Autobahnkonzession und Justizämter. Juli-Sitzung beendet.

Am Nachmittag wurde die Debatte zum Gesetzentwurf Nr. 22: Nachtragshaushalt der autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2025-2027 (eingebracht von der Regionalregierung) wieder aufgenommen.

Zur Behandlung stand die Tagesordnung von Andrea de Bertolini und Alessio Manica (PD) für eine Inhouse-Lösung für die Autobahnkonzession. Dazu hatten bereits die Abg. de Bertolini, Valduga und Rohrer Stellung genommen.
Präs. Arno Kompatscher stellte eine große Einigkeit zur Bedeutung der Brennerautobahn fest. Es gebe ein öffentliches Verfahren, das jetzt ausgesetzt sei. Man habe aber die Inhalte der Ausschreibung definieren können. Zum Einknicken vor dem Rechnungshof: Weder er noch Fugatti hätten die Verantwortung dafür übernehmen können, was andere entschieden hätten. Italien habe gegenüber der EU offene Fragen wegen der Konzessionen, wegen der Autobahn, wegen der Wasserkraft, wegen der Strände. Man werde die Regierung fragen, wie sie weitergehen wolle, und dann entscheiden. Andrea de Bertolini wies darauf hin, dass anderswo, in Friaul und im Veneto, andere Lösungen als das PPP-Modell angegangen wurden, trotz Einwänden des Rechnungshofs.
Der Antrag wurde mit 23 Ja und 36 Nein abgelehnt.

Anschließend wurde der Übergang zur Artikeldebatte genehmigt.

Artikel 1 des Gesetzentwurfs sieht eine Änderung der Zuständigkeit der Gemeinderäte bei der Genehmigung von Vorprojekten im Bereich öffentlicher Aufträge vor. Es handelt sich um eine Korrektur einer früheren Entscheidung, auf der Grundlage eines Staatsgesetzes. Nun können die Gemeinderäte bereits in der Planungsphase eingreifen, also noch vor der Aufnahme in das Einheitliche Strategiedokument (ESD).
Alex Ploner (Team K) legte einen Änderungsantrag zur direkten Demokratie in den Gemeinden vor: Die Kommission für Volksabstimmungen sollte, zur Vermeidung von Interessenkonflikten, nicht mit Richtern, sondern mit unabhängigen Rechtsexperten besetzt sein; für die Promotoren sollte eine Rechtsversicherung eingerichtet werden. Zeno Oberkofler (Grüne) unterstützte den Antrag. Man müsse die Demokratie zukunftsfähig machen, den Menschen das Gefühl geben, dass sie mitentscheiden können. Ass. Franz Locher sah die derzeitige Zusammensetzung als sehr demokratisch. Das sei sicher nicht der Grund für die abnehmende Wahlbeteiligung.
Der Änderungsantrag Ploners wurde abgelehnt.
Einen weiteren Änderungsantrag legte Maria Elisabeth Rieder (Team K) vor. Damit soll verhindert werden, dass die neuen Bestimmungen die Zuständigkeiten des Gemeinderats auf die bloße Genehmigung der vorbereitenden Dokumente zur Planung öffentlicher Arbeiten beschränken, wobei diese Genehmigung auch nur dann erfolgt, wenn bestimmte in Artikel 50 festgelegte Schwellenbetrage überschritten werde. Eine kritische Auseinandersetzung mit einem Projekt sei so nicht mehr möglich. Madeleine Rohrer (Grüne) plädierte für den Antrag. Die Projekte müssten im Gemeinderat diskutiert werden, so könnten auch die Bürger die Debatte mitverfolgen. Ass. Franz Locher wies darauf hin, dass der Gemeinderat das in der Satzung regeln könne, wie weit er mitreden wolle. Auch über den Haushalt könne er mitentscheiden. Der Artikel sei mehr eine sprachliche Anpassung, inhaltlich ändere sich nichts. Rieders Änderungsantrag wurde abgelehnt.
Michela Calzà (PD) legte einen Änderungsantrag zur Rückerstattung der Rechtskosten für die Gemeindebediensteten vor. Die Rückerstattung der Anwaltskosten soll auch dann zuerkannt werden, wenn das Strafverfahren oder das Verfahren zur Feststellung der Amts- oder Rechnungshaftung eingestellt wurde. Andrea de Bertolini (PD) betonte, dass der Antrag vor allem jene berücksichtige, die grundlos angeklagt wurden. Die Rechtslage sei in diesen Fällen heute nicht eindeutig. Ass. Locher erklärte, nach Rücksprache mit den Ämtern, dass solche Fälle bereits abgedeckt seien. Calzàs Antrag wurde abgelehnt.
Ass. Franz Locher präsentierte einen Änderungsantrag mit technischen Anpassungen zu den Gemeindewahlen. Der Antrag wurde ohne Debatte genehmigt.
Maria Elisabeth Rieder plädierte für eine Änderung, um eine digitale Sammlung von Unterschriften zu ermöglichen.
Der Artikel wurde genehmigt.

Ohne Debatte genehmigt wurden die Artikel 2, 3, 4, 4-bis, 5.

Artikel 6 legt die Kosten für die Kollektivvertragsverhandlungen des Personals der Region für den Vertragsdreijahreszeitraum 2025-2027 fest. Die Regionalregierung wird die Modalitäten und Kriterien für die Aufteilung der vertraglichen Mittel festlegen, die für die Erneuerung des Kollektivvertrags des Personals einschließlich der Führungskräfte vorgesehen sind.
Präs Arno Kompatscher erklärte, dass man sich in der Mehrheit nochmals über diesen Artikel beraten habe, der indirekt auch die Entschädigungen der Abgeordneten betreffe. Vor Jahren habe man sich, gerade um die üblichen Diskussionen zu vermeiden, für eine Kopplung an die Gehälter der Bediensteten entschieden. Die Mehrheit wolle gegen den Antrag der Opposition stimmen, die die Kopplung abschaffen wolle. Aber sie verpflichte sich, innerhalb von einigen Monaten einen neuen Vorschlag zu machen.
Vizepräsidentin Giulia Zanotelli legte mit einem Änderungsantrag eine Erhöhung (1,9%) der Mittel für die Tarifverträge vor, um eine Vorziehung der geplanten Gehaltserhöhung zu ermöglichen.
Zeno Oberkofler (Grüne) kündigte seine Zustimmung an, kritisierte aber, dass damit auch jedes Jahr die Diskussion über die Abgeordnetendiäten beginne. Francesco Valduga (Campobase) hielt eine automatische Anpassung bei den Diäten für sinnvoll, man müsse aber eine bessere Lösung finden. Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) erinnerte daran, wie die, die heute die Koppelung kritisierten, sie damals forderten und beschlossen. Er habe damals davor gewarnt. Man sollte den Wählern klar sagen können, wie viel die Abgeordneten in der kommenden Legislatur verdienen werden, ohne nachträgliche Anpassungen.
Der Änderungsantrag von Zanotelli wurde mit 54 Ja, 1 Nein und 4 Enthaltungen genehmigt.
Der Artikel wurde mit 56 Ja und 5 Enthaltungen genehmigt.

Paolo Zanella (PD) legte einen Änderungsantrag (Einführung von Art. 6-bis) zur Abschaffung der automatischen Anpassung der Diäten vor, der auch von Abgeordneten der Grünen und des Team K unterschrieben wurde. Diesen Automatismus gebe es sonst nirgends in Italien, und er sollte, bis zur neuen Lösung, die die Mehrheit angekündigt habe, eingefroren werden.
Maria Elisabeth Rieder (Team K) sah den Vorschlag Kompatschers als Fortschritt. Gleichzeitig wäre es aber auch sinnvoll, inzwischen den Automatismus einzufrieren, der bei der Bevölkerung für Unmut sorge. Auch Zeno Oberkofler (Grüne) sprach sich dafür aus: einfrieren, um einen Neuanfang zu begünstigen. Andreas Leiter Reber (Gemischte Fraktion) sah einen Mix aus verschiedenen Tariflöhnen als möglichen Richtwert, an den die Diäten ankoppeln könnten. So etwas zeichne sich auch als Lösungsvorschlag der Mehrheit ab.
Präs. Kompatscher wies darauf hin, dass mit diesem Gesetz nicht gleich eine Diätenerhöhung genehmigt werde. Die Erhöhung sei an die Tarifverhandlungen mit den Regionalbediensteten gekoppelt, und die würden Zeit brauchen - die neue Diätenregelung werde vorher vorliegen. Er wies auch darauf hin, dass die Diäten über die Jahre gesunken seien, auch die nominellen Beträge. Er forderte die Abgeordneten auf, nicht Dinge nachzuplappern, die nichts stimmten und die auch gegen sie gerichtet seien. (Rieder verwahrte sich gegen diesen Vorwurf)
Zanellas Änderungsantrag wurde mit 15 Ja, 37 Nein und 9 Enthaltungen abgelehnt.

Artikel 7 ändert den Artikel „Zugang zum Dienst“ des Regionalgesetzes Nr. 3 vom 21. Juli 2000 und sieht die Möglichkeit vor, öffentliche Auswahlverfahren ausschließlich nach Titeln für die befristete Einstellung von Personal für Gerichtsämter in der Provinz Bozen durchzuführen.
Zeno Oberkofler (Grüne) kritisierte die Einstellung ohne Prüfung. Das könne nicht die Lösung sein, wenn man bei den Gerichtsämtern vom Recht abweiche. Andrea de Bertolini (PD) begrüßte jede Maßnahme, um die Gerichtsämter zu besetzen, die Ausnahme dürfe aber nur eine Übergangslösung sein. Waltraud Deeg (SVP) unterstützte die Maßnahme, man müsse alles tun, dass die Gerichtsämter funktionierten. Sie bezeichnete die Ausnahme als vertretbar. Francesco Valduga (Campobase) unterstrich die Bedeutung einer dezentralisierten Justiz für die Bürgernähe, das liege auch in der österreichisch-ungarischen Tradition. Hannes Rabensteiner (Süd-Tiroler Freiheit) fragte, ob bei der Einstellung nach Titeln auch die Zweisprachigkeit berücksichtigt wird. Präs. Arno Kompatscher erklärte, dass bei den befristeten Einstellungen nicht in jedem Fall die Zweisprachigkeitspflicht gegeben sei. Inzwischen habe man auch Wettbewerbe für unbefristete Einstellungen gestartet, und es scheine gut zu laufen. Man sei dabei, mit Rom das Rahmenabkommen abzuklären. Die Zuständigkeit für die Gerichtsämter könne für die Region die neue Aufgabe werden, zugunsten der Bürger.
Der Artikel wurde genehmigt.

Walter Kaswalder (Patt-Fassa) schlug einen neuen Artikel 7.1 zur Einstellung der Führungskräfte vor: Reduzierung der geforderten Berufserfahrung auf zwei Jahre für Bewerber mit Forschungsdoktorat oder Spezialisierungsdiplom; Qualifikation Amtsdirektor durch öffentliche Wettbewerbe. 50% der Stellen für Regionalbedienstete mit unbefristetem Arbeitsvertrag vorbehalten. Reduzierung der Berufserfahrung auf zwei Jahre für Bewerber mit Forschungsdoktorat oder Spezialisierungsdiplom.
Vizepräsidentin Giulia Zanotelli kündigte im Namen der Regierung ihre Zustimmung an. Dagegen sprach sich Alessio Manica (PD) aus.
Der Antrag wurde angenommen, der Art. 7.1 genehmigt.

Die weiteren Artikel wurden, abgesehen von Nachfragen zur Klärung, ohne Debatte genehmigt.

Erklärungen zur Stimmabgabe

Zeno Oberkofler (Grüne) kündigte die Enthaltung seiner Fraktion an. Die Debatte sei nicht erhebend gewesen. Er wies auf die Gefahren durch die geopolitische Entwicklung hin. Es zeichne sich Personalknappheit ab, auch deswegen müsse man verstärkt auf Digitalisierung setzen.

Chiara Maule (Campobase) kündigte die Gegenstimme ihrer Fraktion an. Die Mehrheit habe alle Verbesserungsvorschläge abgelehnt.

Auch über den Gesetzentwurf Nr. 22 wurde getrennt nach Provinzen abgestimmt. Von den Trentiner Abgeordneten wurde der Entwurf mit 19 Ja, 11 Nein und 1 Enthaltung genehmigt. Von den Südtiroler Abgeordneten wurde der Entwurf mit 19 Ja und 12 Nein genehmigt. Damit wurde in beiden Provinzen die erforderliche absolute Mehrheit erreicht.


Beschlussfassungsvorschlag Nr. 14: Genehmigung des „Wirtschafts- und Finanzdokuments der Region (WFDR) 2025“ (eingebracht auf Vorschlag der Regionalregierung). Vizepräsidentin Giulia Zanotelli berichtete über die verschiedenen Maßnahmen der Regionalregierung zur Umsetzung ihres Programms.
Francesca Parolari (PD) ging in der Debatte auf die neue Agentur für die Justizämter ein. Sie wies darauf hin, dass nicht nur Verwaltungsbeamte, sondern auch Richter fehlten, auch Friedensrichter, deren Zuständigkeiten erst erweitert worden seien. Ein weiteres Thema waren die öffentlichen Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen. Diese würden derzeit nicht die nötige Aufmerksamkeit der Verwaltung haben, während sie ein enormes Potenzial hätten. Hier sollten die beiden Provinzen mehr zusammenarbeiten.
Chiara Maule (Campobase) kündigte die Enthaltung ihrer Fraktion an. Sie forderte mehr Aufmerksamkeit für die reparative Justiz, kritisierte die bürokratischen Auflagen für die Gemeinden und für das Ehrenamt.
Zeno Oberkofler (Grüne) vermisste im Dokument einen Verweis auf die Gefängnisse in der Region. Die Mängel, die längst bekannt seien, würden nicht angegangen.
Der Beschlussvorschlag wurde mit 33 Ja, 15 Nein und 8 Enthaltungen genehmigt.

 

Beschlussfassungsvorschlag Nr. 15: Genehmigung des Nachtragshaushalts zum Haushaltsvoranschlag des Regionalrats für die Finanzjahre 2025-2026-2027 (eingebracht vom Präsidium). Dieser Nachtragshaushalt basiert, wie Vizepräsident Josef Noggler berichtete, auf dem im Jahresabschluss 2024 festgestellten Verwaltungsergebnis von 36.278.475,31 Euro zum 31. Dezember 2024. Dadurch werden u.a. folgende Mehrausgaben möglich: 2.335.900,00 Euro zur Erfüllung von Verpflichtungen gemäß Regionalgesetz Nr. 6/2012, wovon 2.225.000,00 Euro durch den freien Überschuss aus 2024 gedeckt sind. 5.580,00 Euro für zusätzliche Maßnahmen zugunsten der Regionalratsfraktionen. 163.334,77 Euro zur Überweisung an die Region Trentino-Südtirol (u.a. für den Familien- und Beschäftigungsfonds und Euregio Minibond-Mittel). 7.000.000,00 Euro Überweisung an die Autonome Region Trentino-Südtirol aus dem frei verfügbaren Überschuss. Rund 452.500,00 Euro für Personalkosten aufgrund geplanter Neueinstellungen oder Abkommandierungen. 79.920,00 Euro für verschiedene Ausgaben (Konsumgüter, Verwaltungsdienste, Instandhaltung, Versicherungen). 155.000,00 Euro für neue Investitionen, darunter ein neues Webportal und technische Verbesserungen im Sitzungssaal zur Förderung hybrider Sitzungen.
Die Haushaltszahlen für 2025 (einschließlich Nachtragshaushalt): Einnahmen: 56.073.042,36 Euro (Kompetenzrechnung) und 84.794.991,62 Euro (Kassarechnung). Ausgaben: 56.073.042,36 Euro (Kompetenzrechnung) und 57.904.851,08 Euro (Kassarechnung).

Der Nachtragshaushalt des Regionalrats wurde mit 31 Ja, 5 Nein und 19 Enthaltungen genehmigt.

Damit war die Tagesordnung erschöpft. Der Regionalrat tritt im September wieder zusammen.

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Videoaufnahmen 16.07.2025 - Nachmittag
https://we.tl/t-Tr9MZ4qw0g