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Pressemitteilungen

Mittel für das Justizzentrum in Bozen gehen an die Provinz

2. Gesetzgebungskommission stimmt Gesetzentwurf der Regionalregierung zu, mit dem entsprechende Beträge von der Region übertragen werden. Die Erklärungen zur Stimmabgabe.

Die 2. Gesetzgebungskommission hat heute unter dem Vorsitz von Waltraud Deeg den Gesetzentwurf Nr. 23 begutachtet, der von der Regionalregierung eingebracht wurde: Änderung zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2025-2027. Diese Änderung, die in der Kommission von Giulia Zanotelli, Vizepräsidentin der Region, und Vizegeneralsekretärin Claudia Anderle erläutert wurde, besteht in der Übertragung eines Betrags in Höhe von 35 Millionen Euro, der derzeit im Ausgabenkapitel für den Erwerb von Immobilien angesetzt ist und in der Planungsphase für den Erwerb von Immobilien für das Justizzentrum Bozen vorgesehen war, auf ein anderes Ausgabenkapitel, ohne die Zielsetzung zu beeinträchtigen. Das Geld soll an die Provinz übertragen werden, die es für die Errichtung des Justizzentrums verwenden wird.

Der Gesetzentwurf wurde nach General- und Artikeldebatte mit 6 Ja und 3 Enthaltungen genehmigt.

Roberto Stanchina begründete seine Enthaltung mit politischen Bedenken zur Übertragung der Mittel an die Provinz, auch wenn er das Justizzentrum für dringend halte. Auch Francesca Parolari zeigte sich kritisch gegenüber einer Übertragung von Aufgaben, die eigentlich der Region zustünden. Die Region werde so zum Bankomaten für die Provinzen, erklärte Sandro Repetto. Andreas Leiter Reber äußerte sich hingegen positiv zum Vorhaben; alles, was möglich sei, sollte auf die kleinere Ebene übertragen werden. Christian Bianchi bezeichnete sich als Befürworter der Region, aber hier gehe es um eine Hilfestellung der Provinzen, die in Immobilienangelegenheiten besser gerüstet seien, für die Region.