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Pressemitteilungen

Ein Tag der Minderheiten

 Gesetzentwurf von Ass. Guglielmi einstimmig genehmigt. Haushaltsänderung geht ans regionale Organ zur Haushaltsprüfung. Mehrere Anträge und Anfragen zur Autobahnkonzession. Breite Zustimmung zu Antrag über Großraubwild und Bärenspray.

Am Nachmittag gedachte der Regionalrat der drei Carabinieri, die im Zuge einer Hausdurchsuchung bei Verona bei einer Explosion ums Leben kamen, mit einer Schweigeminute.

Anschließend wurde die Debatte zum Gesetzentwurf Nr. 23: Änderung zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2025-2027 (eingebracht von der Regionalregierung) wieder aufgenommen.

Paul Köllensperger, Alex Ploner , Franz Ploner und Maria Elisabeth Rieder (Team K) haben zum Gesetzentwurf einen Tagesordnungsantrag vorgelegt: Sicherstellung der Einhaltung europäischer Vorschriften beim Verfahren für die Vergabe der A22-Konzession und Aufruf zur Gründung einer Inhouse-Gesellschaft. Mit diesem wollte man die Regionalregierung verpflichten, 1. das Infrastruktur- und Verkehrsministerium förmlich aufzufordern, die Ausschreibung für die Vergabe der A22-Konzession aufzuheben, sofern im Lichte der Bemerkungen der Europäischen Kommission im ergänzenden Mahnschreiben INFR(2018)2273 bestätigt werden sollte, dass die Vorzugsklausel nicht gilt (neue Fassung laut einem Änderungsantrag von Köllensperger und Alessio Manica); 2. das Verfahren für die Gründung einer Inhouse-Gesellschaft für die Verwaltung der A22 im Einklang mit den Grundsätzen des EU-Rechts und dem regionalen öffentlichen Interesse wiederaufzunehmen; 3. etwaige sich aus der Handhabung der Autobahnkonzession ergebende finanzielle und vermögensrechtliche Auswirkungen für die Region zu bewerten und zu überwachen und alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, damit die entsprechenden Entscheidungen mit dem Haushalt der Region vereinbar sind.
Nach dem Einwand aus Brüssel könne man nicht mehr so weitermachen, mahnte Paul Köllensperger (Team K). Ohne Vorzugsrecht würde die Brennerautobahngesellschaft einen europäischen Wettbewerb nicht gewinnen. Eine Inhouse-Lösung würde von der EU nicht angefochten. Wenn man diese Konzession verliere, würde sich für die Region vieles ändern, nicht nur beim Geld, auch bei der Mitgestaltung, bei den Umweltmaßnahmen usw.
Andrea de Bertolini (PD) sah das Konzept des Wettbewerbs mit Vorzugsrecht in Gefahr. Noch habe aber niemand das Dokument der EU gesehen. Man müsse die Situation mit Realismus angehen und auch Alternativen andenken.
Francesco Valduga (Campobase) betonte ebenfalls, dass das Dokument noch nicht auf dem Tisch liege. Laut Indiskretionen sehe Brüssel auch die Inhouse-Lösung kritisch. Man habe allen Grund, nervös zu sein.
Alessio Manica (PD) kritisierte, dass der Regionalrat die Dinge oft als letzter erfahre. Die Region sei in einer riskanten Situation.
Präsident Arno Kompatscher verwies darauf hin, dass der Einwand aus Brüssel veröffentlicht wurde, und las Abschnitte daraus vor. Darin werde Italien ermahnt, seine Gründe zu erläutern und das Gesetz gegebenenfalls nachzubessern. Das Verkehrsministerium habe darauf geantwortet, dass man in der Ausschreibung keine Verletzung des EU-Rechts sehe und auf das Urteil des EuGH warte. Sowohl die PPP- als auch die Inhouse-Lösung, die früher von der Opposition kritisiert worden sei, seien in den italienischen Bestimmungen ausführlich begründet. Die Projekt-Lösung habe den Vorteil, dass man auch Inhalte und Auflagen definieren könne, und die würden bleiben, egal wer gewinne. Es habe keinen Sinn, die Ausschreibung zu annullieren; wenn sie möglich sei, werde sie durchgeführt.
Paul Köllensperger betonte, dass er nie gegen eine Inhouse-Lösung gewesen sei. Wenn die Projektlösung samt Vorzugsklausel möglich sei, sei er dafür.
Der Antrag wurde mit 24 Ja, 27 Nein und 1 Enthaltung abgelehnt.
Anschließend wurde zur Artikeldebatte übergegangen.
Die 4 Artikel des Gesetzentwurfs wurden ohne Debatte genehmigt.
In seiner Stimmabgabeerklärung ging Francesco Valduga noch einmal auf die Autobahnkonzession ein und mahnte, den Regionalrat früher zu informieren. Sandro Repetto (PD) kritisierte die Übertragung der Mittel für das Justizzentrum.
Über das Haushaltsgesetz wurde getrennt nach Provinzen abgestimmt. Da nicht in beiden Provinzen die nötige absolute Mehrheit erreicht wurde, wird der Gesetzentwurf an das regionale Organ zur neuerlichen Überprüfung der Haushaltsvoranschläge überwiesen.

Zur Autobahnkonzession habe die Abg. Chiara Maule (Campobase) und Francesco de Bertolini (PD) eine aktuelle Anfrage (Interpellation) vorgelegt: Verfahren für die Vergabe der Konzession der A22 und Mahnschreiben der Europäischen Kommission: Es besteht die Notwendigkeit, Klarheit über die Haltung der Region und den Fortgang des Verfahrens zu erhalten.
Präsident Arno Kompatscher betonte, dass das Schreiben der EU eine Aufforderung zur Klärung sei. Und das italienische Verkehrsministerium habe offiziell geklärt, dass es hinter diesem Vergabeverfahren stehe. Man werde den Minister auch an seine Zusage erinnern, dass er hinter den Auflagen der Ausschreibung zugunsten der Region stehe. Wer immer gewinne, müsse diese Auflagen einhalten, Geld in die Schiene stecken usw., und das sei schon ein großer Fortschritt. Man arbeite aber auch weiterhin daran, dass die bestehende Gesellschaft weiterarbeiten könne.

Die Abg. Chiara Maule (Campobase) und Francesco de Bertolini (PD) eine aktuelle Anfrage (Interpellation) vorgelegt: Ergebnisse der Sitzung des Koordinierungsausschusses der Präsidenten der gesetzgebenden Versammlungen der Regionen mit Sonderstatut und der autonomen Provinzen.
Präsident Roberto Paccher teilte mit, dass bei der Präsidentenkonferenz alle Tagesordnungspunkte behandelt wurden. Der von Maule vermisste Punkt, die Amtsdauer der Präsidenten der Regionen, sei entgegen anderslautenden Presseberichten nicht auf der Tagesordnung gestanden.

Anschließend wurde ein Punkt wieder aufgenommen, der bereits in der Septembersitzung eingehend diskutiert worden war: Bericht der 3. Gesetzgebungskommission und Begehrensantrag Nr. 6 über das Management des Großraubwildes. Die Forderungen des Antrags: Zulassung von Anti-Bären-Spray für Bewohner betroffener Gebiete, Umsetzung der geänderten Habitat-Richtlinie in nationales Recht, Nutzung der Ausnahmeregelungen zur besseren Steuerung der Populationen.
Zu diesem Antrag wurde nach Verhandlungen eine neue Fassung vorgelegt.
Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) fragte, inwieweit eine solche Bestimmung auch für den Nationalpark gelten würde.
Roberto Stanchina (Campobase) meinte, dass man in Rom zwar Fortschritte gemacht habe, dass es dann aber bei Ankündigungen geblieben sei. Eine umfassende Studie zum Thema sei abgelehnt worden. Inzwischen habe man aber eingesehen, dass die bisherige Überwachungsmethode unzureichend sei. Für den Einsatz des Sprays brauche es klare Regeln und Auflagen. Vor allem sollte man dabei an die Bevölkerung der betroffenen Gemeinden denken.
Andreas Leiter Reber (Gemischte Fraktion) fragte, ob es dazu auch Absprachen mit den Landesregierungen gegeben habe. Bär und Wolf würden nicht nur einzelne Gemeinden betreffen, Jäger und Hirten seien nicht immer in den betroffenen Gemeinden ansässig.
Brigitte Foppa (Grüne) bedauerte, dass man im September keine Einigung gefunden habe, obwohl man zuvor in der Gesetzgebungskommission gut vorangekommen sei und alle Interessen gehört habe. Sie sprach von einem insgesamt guten Vorschlag, allerdings habe ihre Fraktion beim Spray Vorbehalte.
Eleonora Angeli (Noi Trentino), Vorsitzende der 3. Gesetzgebungskommission, zeigte sich erfreut, dass man einen Kompromiss gefunden habe, der einen breiten Rückhalt habe. Man habe in der Kommission eine breite Palette von Standpunkten gehört, entscheiden müsse aber die Politik. Was der Antrag fordere, sei vor allem für die Bevölkerung der betroffenen Gebiete wichtig.
Der Antrag wurde mit breiter Mehrheit angenommen, mit 52 bis 55 Ja in der Teilabstimmungen zu den einzelnen Punkten.

Interpellation Nr. 1 mit mündlicher Beantwortung, um von der Regionalregierung Auskunft über folgenden Gegenstand zu erhalten: „Vergabeverfahren für die Konzession der A22: Unklare und unzulängliche Antworten des Präsidenten der Region auf die Anfragen Nr. 106/XVII und 107/XVII“ (eingebracht von den Abg. Köllensperger, Ploner Alex, Ploner Franz und Rieder).
Die Abgeordneten bemängeln, dass die Antworten des Präsidenten die gestellten Fragen nicht beantworten und ein Mangel an Kooperationsbereitschaft und Transparenz erkennbar sei. Sie betonen, dass der Präsident es versäumt hat, eine politische Stellungnahme zu der Angelegenheit abzugeben, obwohl sie von strategischer Bedeutung für die Region ist.
Präsident Arno Kompatscher antwortete, dass das Ministerium keine einzige Aufforderung gemacht habe, irgendwelche Unterlagen nachzureichen. Es seien ständig Unterlagen geliefert worden, da es Auflagen von mehreren Behörden gegeben habe.
Diese Antwort hätte Kompatscher bereits früher geben können, kritisierte Köllensperger, gab sich aber mit dem Inhalt der Antwort zufrieden.

Anfrage Nr. 115 mit mündlicher Beantwortung (vormalige Interpellation Nr. 2) über die Absichten der Regionalregierung bezüglich folgenden Gegenstands: „Investitionen für die Produktion und den Vertrieb von grünem Wasserstoff entlang der Brenner-Autobahnachse – erneuter Antrag auf Übermittlung von Angaben und Informationen“ (eingebracht von den Abg. Köllensperger, Ploner Alex, Ploner Franz und Rieder). Die Fragen: 1. Was ist der Gesamtbetrag der Investitionen seit 2014 für den Bau, die Modernisierung und den Betrieb der Wasserstofftankstelle in Bozen Süd? Bitte geben Sie die Produktionskosten pro Kilogramm und die Verkaufspreisentwicklung pro Kilogramm im genannten Zeitraum an. 2. Wie hoch sind die geschätzten Investitionskosten für den Bau der acht neuen Tankstellen und der vier Produktionsanlagen entlang der Brennerautobahn? Wie hoch sind die Gesamtproduktionskosten pro Kilogramm unter Einbeziehung der jeweiligen Abschreibungszeiträume für die verschiedenen Arten von Infrastrukturinvestitionen und der Kosten für den Betrieb und die Wartung der Produktions-, Speicher- und Verteileranlagen? 3. Welches Zukunftsszenario liegt der Prognose der Nachfrage und des Verbrauchs von Wasserstoff auf der Brenner-Achse zugrunde? Führen Sie bitte die Kategorien von Abnehmern dieses Kraftstoffs, die Versorgungswege sowie die Ersatzrate im Verhältnis zu den derzeit mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugen auf.
Er glaube nicht, dass die Anfrage laut Geschäftsordnung zulässig sei, erklärte Präsident Arno Kompatscher, er wolle sie dennoch beantworten. Die Wasserstoffproduktion richte sich nach der Nachfrage, daher sei das System modular aufgebaut.
Man halte an einer Technologie fest, aus der viele wieder ausstiegen, kritisierte Paul Köllensperger.

Gesetzentwurf Nr. 15: Änderung zum Regionalgesetz Nr. 3 vom 24. Mai 2018 (Bestimmungen in Sachen Schutz und Förderung der zimbrischen, fersentalerischen und ladinischen Sprachminderheit der autonomen Region Trentino-Südtirol) (eingebracht von der Regionalregierung). Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines regionalen Tages der Minderheiten. Ass. Luca Guglielmi wies auf die Vorarbeit seines Vorgängers Manfred Vallazza hin. Es sei eine einfache Maßnahme, es gehe darum, die Minderheiten in dieser Region sichtbarer zu machen, auch nach außen.
Minderheitenschutz sei eine Grundlage des Autonomiestatuts, betonte Maria Elisabeth Rieder (Team K). Ein zentraler Aspekt einer Minderheit sei ihre Sprache. Der vom bestehenden Gesetz vorgesehene jährliche Bericht zur Minderheitenförderung sei in der Vergangenheit nicht immer regelmäßig erstellt worden.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) teilte das Ziel des Gesetzentwurfs, schränkte aber ein, dass er nicht viel von Gedenktagen halte. Es gebe bereits zu viele davon. Die Rechte der Minderheiten müssten 365 Tage im Jahr geschützt sein. Die Sprachgrenzen hätten sich im Laufe der Zeit meist zuungunsten der Minderheiten verschoben. Auch das Recht auf Muttersprache werde oft nicht gewährleistet. Problematisch sei auch, dass es heute mehr Ausländer in der Region gebe als z.B. Ladiner.
Michela Calzà (PD) unterstützte den Gesetzentwurf. Er schaffe eine Gelegenheit, um Minderheiten und ihre Sprache kennenzulernen. Die Minderheiten seien Teil der Geschichte dieser Region.
Michele Malfer (Campobase) unterstützte den Entwurf ebenfalls. Er verwies auf den Art. 6 der Verfassung zum Schutz der Minderheiten. Minderheiten seien ein Reichtum für die Region, die Grundlage für die Autonomie. Malfer gab auch Knoll recht: Die Minderheiten müssten jeden Tag geschützt werden.
Ass. Guglielmi freute sich über die breite Zustimmung und betonte, dass es sich um angestammte Minderheiten handle, die z.T. bereits vor den Römern hier waren.
Die einzelnen Artikel des Gesetzes wurden ohne Debatte genehmigt.
Der Gesetzentwurf wurde mit 54 Ja einstimmig genehmigt.

Anfrage Nr. 125 mit mündlicher Beantwortung, um von der Regionalregierung Auskunft über das von Seiten des CAI Bozen dem AVS rückerstattete Archivmaterial zu erhalten (eingebracht vom Abg. Kaswalder). Am 18. Mai 2025 wurde bekannt, dass der italienische Alpenverein CAI-Bozen dem Alpenverein Südtirol (AVS) die vor rund 100 Jahren enteigneten und beschlagnahmten Archivbestände des damaligen Deutschen und Österreichischen Alpenvereins (DuÖAV) rückerstattet hat. Es handelt sich dabei um Archivmaterial von unschätzbarem Wert, das historische Karten, Fotografien, Gemälde und bibliothekarische Bestände umfasst, die sich seit 1927 im Besitz des CAI befanden. Die Bücher, alle in deutscher Sprache verfasst, stammen aus dem Zeitraum zwischen 1869 und 1920. Angesichts der Tatsache, dass der DuÖAV auch im Trentino tätig war – insbesondere in den Brenta Dolomiten –, befragt der unterfertigte Regionalratsabgeordnete die Regionalregierung, um zu erfahren, 1. ob sich unter den zurückgegebenen Archivbeständen auch Dokumente befinden, die sich auf das Gebiet des Trentino beziehen, und ob bereits Gespräche mit dem Trentiner Alpenverein (SAT) über eine mögliche Übernahme dieses wertvollen Kulturguts aufgenommen worden sind?
Wie Kaswalder bezeichnete es auch Präs. Arno Kompatscher als beschämend, dass dieses Material so lange zurückbehalten wurde. Nun seien die Bücher dem AVS zurückgegeben worden, und es gebe keinen Grund, diese weiterzugeben. Der CAI Bozen habe eine weise Entscheidung getroffen.

Damit wurde die Sitzung abgeschlossen.

Videoaufnahmen der Sitzung vom 15.10.2025 (Nachmittag):
https://we.tl/t-4sx8gD2S9V