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Pressemitteilungen

Rechnungslegung und Nachtragshaushalt

Die Erläuterungen von Präs. Fugatti, die Stellungnahmen in der Generaldebatte. Breite Diskussion über Bürgermeisterentschädigungen. Fugatti: „Maßnahmen, die einer schwierigen Situation Rechnung tragen“.

Gesetzentwurf Nr. 52: Allgemeine Rechnungslegung der Autonomen Region Trentino-Südtirol für das Haushaltsjahr 2021 (eingebracht von der Regionalregierung). Die Haushaltsrechnung umfasst Einnahmen von 451,9 Mio. Euro und Ausgaben von 552,7 Mio. Euro und somit ein Negativsaldo von 80,8 Mio. Euro, das durch Rücklagen aus den vorhergehenden Jahren gedeckt wird.
Gesetzentwurf Nr. 53: Nachtragshaushalt der Autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2022-2024 (eingebracht von der Regionalregierung).

Beide Gesetzentwürfe wurden vom Präsidenten der Region, Maurizio Fugatti, erläutert, der mit Verweis auf die geopolitische Situation und ihre Folgen eine vorsichtige Planung der Geschäftsgebarung ankündigte. Der Nachtragshaushalt enthält zusätzliche Mittel für die Förderung von Europa- und Minderheiteninitiativen, für die Beteiligung an der Sanierung der Staatsfinanzen, Vereinfachungen für die kleineren Gemeinden bei der Rechnungslegung und bei den Wahlen, eine Anpassung der Entschädigungen für die Gemeindeverwalter, um Ungleichgewichte zu beseitigen, sowie Bestimmungen zur regionalen Agentur für die Justizverwaltung.
“Trotz der derzeitigen wirtschaftlichen Unsicherheiten, die sich aus den aktuellen Spannungen in der internationalen und nationalen Politik ergeben, soll der Nachtragshaushalt dem gesamten regionalen System eine stabile und seriöse Garantie bieten und sich positiv auf alle Akteure auswirken, die unser institutionelles und wirtschaftliches Gefüge bilden”, erklärte Fugatti. “Es ist ein besonderer Moment, und wir haben daher die Aufgabe, auch durch diese Rechtsakte eine rechtzeitige und unmittelbare Antwort zu geben, die in der Lage ist, die Entwicklung unseres Territoriums durch die Achtung und den Schutz unserer Autonomie weiter zu fördern. Der Verweis auf unsere Autonomie und ihre Wahrung ist auch im Hinblick auf die Überlegungen und Wege, die wir anlässlich des 50-jährigen Jubiläums des Zweiten Autonomiestatuts eingeschlagen haben, von grundlegender Bedeutung. Ein halbes Jahrhundert Geschichte, geprägt von der Entwicklung und Verbesserung der Kompetenzen und des institutionellen Systems, das uns zwingt, den Blick nach vorne zu richten, zu erneuern und zu experimentieren. Ausgehend von einer strukturierten Überlegung über eine neue Reform des Statuts, die eine gemeinsame Zusammenschau erfordert, ist eine Wiederbelebung der regionalen Dimension gefordert, um sich auf Bahnen und Wegen zu bewegen, die durch die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft vorgegeben sind.”
Nach Verlesung des Berichts der 2. Gesetzgebungskommission durch ihren Vorsitzenden Helmuth Renzler wurde die Generaldebatte eröffnet, aber, auf Antrag der Abg. Ferrari, sogleich für eine Beratung innerhalb der Opposition unterbrochen.

Paul Köllensperger (Team K) bemängelte das Fehlen von Instrumenten, um die Rechnungslegung richtig einzuschätzen. Kritisch sah er einen Kredit von der Investitionsbank für laufende Ausgaben sowie die Deckung der Verluste von Gesellschaften, an denen die Region beteiligt sei. Im Nachtragshaushalt sei vor allem die Erhöhung der Bürgermeisterentschädigungen das Thema, wobei eine Erhöhung in den kleinen Gemeinden gerechtfertigt sei. Das Timing sei aber denkbar schlecht. Eine Erhöhung um 8 Prozent mache den falschen Eindruck, es gehe um eine Inflationsanpassung. Diese Maßnahme sollte nicht über den Nachtragshaushalt getroffen werden.

Hanspeter Staffler (Grüne) ging ebenfalls auf die Bestimmung zu den Bürgermeisterentschädigungen (Art. 1) ein. Die ursprüngliche Fassung wäre, vor allem für die Südtiroler Gemeinden, nicht tragbar gewesen, der neue Vorschlag mit einer generellen Erhöhung von 8 Prozent klinge nach Inflationsausgleich. Vor allem für kleinere Gemeinden wäre eine Erhöhung gerechtfertigt, um überhaupt noch Kandidaten zu finden. Wenn es um die Erhöhung von Entschädigungen gehe, sei das Timing immer schlecht.

Franz Locher (SVP) sah eine Erhöhung der Bürgermeisterentschädigungen als richtig, die Aufgaben der Bürgermeister hätten in den letzten Jahren zugenommen. Locher bat um Details zu den Einnahmen der Autobahngesellschaft. Die Raststätten sollten ein Aushängeschild der Region sein, hier sollten heimische Produkte angeboten werden. Der Anteil der laufenden Ausgaben im Haushalt sei hoch, 46 Mio. für die Justizverwaltung seien auch ein stolzer Betrag. Viele Mittel könnte man an die beiden Provinzen weiterreichen, die das Geld besser verwalten könnten.

Es sei schwer, über die Entschädigungen der Bürgermeister zu diskutieren, meinte Brigitte Foppa (Grüne), die Regionalratsabgeordneten, als Berufspolitiker, seien hier immer befangen. Die wenigsten Bürgermeister würden nebenher ihren Beruf noch voll ausüben. Auch eine Erhöhung der Sitzungsgelder für die Gemeinderäte wäre gerechtfertigt, auch sie seien oft beanspruchte Ansprechpartner für die Bürger.

Giorgio Tonini (PD) vermisste genauere Erläuterungen zur Rechnungslegung, im Parlament gebe es einen eigenen Dienst dafür. Der Rechnungshof habe das Dokument zwar abgesegnet, aber auch einige kritische Anmerkungen gemacht, etwa die fehlenden Instrumente für den Regionalrat, um das Verfassungsprinzip des ausgeglichenen Haushalts zu überwachen. Tonini begrüßte den neuen Vorschlag für die Bürgermeisterentschädigungen, kritisierte aber das späte Vorlegen. Der Rechnungshof habe auch angemerkt, dass 54 Prozent der Mittel der Region an die beiden Provinzen weitergereicht werde; dieser Anteil habe ständig zugenommen. Tonini mahnte, die Zeit für eine Stärkung der Wirtschaft zu nutzen, denn die staatliche Steuerreform werde zu Mindereinnahmen für die öffentlichen Haushalte führen. Die Bürgermeister der Kleingemeinden hätten eine undankbare Aufgabe und verdienten eine Aufbesserung. Ein Inflationsausgleich sei nicht gerechtfertigt, wenn die Bürger keinen bekämen; insofern sei auch der Inflationsausgleich für die Abgeordneten unpassend. Man sollte Erhöhungen an die Tarifverträge in der Arbeitswelt verknüpfen. Unhaltbar sei auch die Ausnahmeregelung für einige Verwalter der A22, die mehr als der Staatspräsident verdienen dürften.

Ugo Rossi (Unione per il Trentino) meinte, die Bürgermeisterentschädigungen sollten eigentlich Zuständigkeit der beiden Landtage sein. Auch wenn die Gemeindeordnung Kompetenz des Regionalrats sei, so würden die Entscheidungen dazu vorher in den beiden Provinzen getroffen. Politikkosten seien ein emotional besetztes Thema. Er appellierte an die Mehrheit, neben der Anpassung der Bürgermeistergehälter, die man unterstützen könne, auch eine tragbare Regelung für die Abgeordnetengehälter zu finden; eine automatische Inflationsanpassung sei nicht tragbar. Er unterstützte auch Toninis Vorschlag, dem Regionalrat ein Instrument zur Kontrolle der Haushaltsgebarung zu geben.

Die Arbeiten werden am Nachmittag wieder aufgenommen.