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Rentenvorsorge für Neugeborene – Zustimmung der Gesetzgebungskommissionen
Die 1. und die 2. Gesetzgebungskommission unter dem jeweiligen Vorsitz von Mirko Bisesti und Waltraud Deeg sind heute in Trient zusammengetreten, um die Vertreter der Region in der Pensplan Centrum AG zum Gesetzentwurf Nr. 20/XVII – „Förderung der Einschreibung von Neugeborenen in eine Zusatzrentenform” – anzuhören.
Matteo Migazzi, Geschäftsführer von Pensplan, erinnerte daran, wie es auf Anregung von Regionalassessor Carlo Daldoss zur Ausarbeitung des Gesetzentwurfs gekommen ist. Die Abgeordneten wollten dann mit der Führungsspitze von Pensplan verschiedene Aspekte der Einzahlung in den Fonds vertiefen. Der Gesetzestext wurde anschließend geprüft und von den beiden Ausschüssen einzeln abgestimmt. Die 1. Kommission hat ihn einstimmig mit 11 Ja angenommen.
Die 2. Kommission prüfte anschließend die finanziellen Auswirkungen des behandelten Gesetzentwurfs, der sich im Prinzip an die 8.000 Neugeborenen pro Jahr in der Region richtet., dass die erste Schätzung betreffe nur einen Teil der potenziellen Zielgruppe der Neugeborenen, erklärte Ass. Daldoss, und daher könne auch die Mittelausstattung später angepasst werden. Vorerst werde eine erste finanzielle Verpflichtung in Höhe von 3,2 Millionen Euro eingegangen. Das Gutachten der 2. Kommission zu diesem Teil des Entwurfs war ebenfalls einstimmig positiv: 11 Ja-Stimmen.