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Pressemitteilungen

Grünes Licht in Erster und Zweiter Kommission für den Haushalt 2026 von 412 Mio. Euro

Sowohl das Begleitgesetz als auch das Stabilitätsgesetz und der Haushaltsvoranschlag haben in den zuständigen Gesetzgebungskommissionen die erste Hürde genommen.

Am Vormittag trat die 1. Gesetzgebungskommission unter Vorsitz von Mirko Bisesti in Trient zusammen. Auf der Tagesordnung standen zwei zentrale Vorhaben der Regionalregierung: Gesetzentwurf Nr. 24, Regionales Begleitgesetz zum Stabilitätsgesetz 2026 der Region, und Gesetzentwurf Nr. 25, Regionales Stabilitätsgesetz 2026 (beide eingebracht von der Regionalregierung). Die Kommission prüfte zunächst die Artikel 1 bis 3 des Begleitgesetzes, während die weiteren Bestimmungen der 2. Kommission vorbehalten sind.

Begleitgesetz zum Stabilitätsgesetz

Assessor Franz Locher stellte die Inhalte vor. Artikel 1: Anpassungen am Kodex der lokalen Körperschaften von 2018. Bei Punktegleichheit in öffentlichen Wettbewerben soll künftig der jüngere Bewerber bevorzugt werden – eine Regelung, die bereits auf staatlicher Ebene gilt. Ziel ist die Vereinheitlichung der Auswahlverfahren und die Vereinfachung der Abläufe im öffentlichen Dienst. Artikel 2: Änderungen an der „Aufsicht über Genossenschaften“. Die neuen Bestimmungen präzisieren die Voraussetzungen für die Eintragung in die jeweiligen Landesregister und schaffen Raum für innovative Modelle von Wohnbaugenossenschaften. Artikel 3: Förderung des zweisprachigen Rechtswesens, um den Zugang zur Justiz für alle Sprachgruppen zu verbessern und die Effizienz des Systems durch eine zweisprachige Rechtskultur zu stärken. Der Gesetzentwurf wurde mit 9 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.

Regionales Stabilitätsgesetz

Artikel 1: Finanzierung von Maßnahmen zur Zusatzvorsorge über die Gesellschaft Pensplan Centrum S.p.A. Artikel 2: Straffung der Governance in der Zusatzvorsorge– der bisherige Beratungsausschuss mit 9 Mitgliedern wird durch ein dreiköpfiges Gremium ersetzt, ernannt von der Regionalregierung. Artikel 3: Anpassungen am Kodex der lokalen Körperschaften: Festlegung der Höchstzahl an Gemeindereferenten je nach Gemeindegröße – bis zu 8 in den größten Gemeinden – sowie Erhöhung der Amtsentschädigungen für Bürgermeister und Referenten, um die Angleichung zwischen den Provinzen Bozen und Trient sicherzustellen. Ein Änderungsantrag (Michela Calzà, PD) zur Blockierung der automatischen Anpassung der Entschädigungen für Regionalratsmitglieder wurde mit 6 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen und 3 Ja-Stimmen abgelehnt. Die Schlussabstimmung ergab 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung. Anschließend wurde die Sitzung geschlossen.

Am Nachmittag nahm die 2. Gesetzgebungskommission unter Vorsitz von Waltraud Deeg die Prüfung des Haushalts wieder auf. Einen Überblick gab die Vizepräsidentin der Regionalregierung Giulia Zanotelli: „Der Haushalt 2026, den wir heute prüfen, beläuft sich auf rund 412 Millionen Euro und deckt sämtliche Betriebsausgaben sowie die Verpflichtungen gemäß geltender Regionalgesetzgebung. Alle regionalen Ausgabenziele und die Transfers an die verschiedenen Körperschaften bleiben bestätigt. Besonders hervorzuheben sind die Zuweisungen an die beiden Provinzen im Rahmen des Fonds für die Ausübung delegierter Funktionen, der mit insgesamt 130 Millionen Euro bestätigt wird.“

Die Steuereinnahmen werden auf 324,5 Millionen Euro geschätzt, einschließlich eines Teils der Mehrwertsteuersalden 2024, die im Laufe des Jahres 2026 festgestellt werden. Für 2026 bleiben die Einnahmen wie geplant, während für 2027 und 2028 eine Erhöhung um 5 Millionen Euro beim Mehrwertsteueraufkommen vorgesehen ist.

Die Haushaltsmaßnahmen umfassen auch ein Begleitgesetz und ein Stabilitätsgesetz. Letzteres enthält Bestimmungen für neue oder höhere Ausgaben, insbesondere: Artikel 1: Finanzierung von Maßnahmen zur Unterstützung der Zusatzvorsorge für Personen in wirtschaftlicher Notlage. Artikel 3: Erhöhung der Amtsentschädigungen für Gemeindeverwalter. Zanotelli wies zudem auf die im Haushalt 2026–2028 vorgesehenen Rücklagen hin, die im Rahmen des Abkommens über die öffentliche Finanzpolitik vom 19. Oktober 2024 mit dem Staat vereinbart wurden. Diese Rücklagen – für die Region insgesamt 2 Millionen Euro – sind für Investitionen im Folgejahr zweckgebunden.

Nach einer intensiven Debatte prüfte die Kommission die verbleibenden Artikel des Stabilitätsgesetzes. Artikel 4 wurde angenommen mit 7 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen, Artikel 5 und 6: jeweils mit 6 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen.

Die Schlussabstimmung über die Artikel in Zuständigkeit der Kommission zum Gesetz Nr. 25 ergab 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen.

Anschließend folgte die Prüfung des Haushaltsvoranschlags (Gesetzentwurf Nr. 26) samt Aktualisierungsbericht zum Wirtschafts- und Finanzdokument. Trotz eines Stimmengleichstands von 5 Ja und 5 Nein wurde der Entwurf dank der doppelten Stimme der Präsidentin angenommen.