OIV (Unabhängiges Bewertungsorgan)
Der Regionalrat verfügt derzeit nicht über eine unabhängige Bewertungsstelle (OIV). Gemäß den von der ANAC (zuletzt im Beschluss Nr. 102 vom 7. Mai 2025) festgelegten Bestimmungen wird die Bestätigung und das Ausfüllen des Rasters für die Erhebung der Erfüllung der Transparenzpflichten vom Verantwortlichen für Transparenz vorgenommen.
Rechtliche Grundlage: Artikel 1, Absatz 1, Buchstabe o) des Regionalgesetzes vom 29. Oktober 2014, Nr. 10.